Der Lebenslauf in den Bewerbungunterlagen sollte alle für den Personalisten notwendigen Informationen des Jobsuchenden beinhalten. Wichtige Details dürfen nicht fehlen, Überflüssiges sollte natürlich weggelassen werden. Doch was zählt zu den Must-Infos und welche Details können unter den Tisch fallen?Die Konfession Die Konfession müssen Sie nicht unbedingt angeben, es stößt aber auch nicht auf Unverständnis, wenn sie im Lebenslauf auftaucht. Personalisten werden jedoch bei der Nennung der Religionszugehörigkeit davon ausgehen, dass Ihnen diese wichtig ist bzw. dass Sie Ihren Glauben auch praktizieren. Wer diesen Eindruck nicht erwecken möchte, der erwähne sie besser nicht. Wenn Sie einer Sekte oder einer Religionsminderheit angehören beziehungsweise sich zu einem Glauben bekennen, gegenüber dem Vorurteile bestehen, ist eine Nennung ebenfalls nicht angebracht. Wenn Ihr Glaube keine Auswirkungen auf den Job haben wird, dann geht er niemanden etwas an. Wenn Sie sich auf eine Stelle bei der Kirche oder einer kirchlichen Einrichtung bewerben, ist die Angabe der Konfession hingegen Pflicht. Parteizugehörigkeit Die Parteizugehörigkeit ist eines der heißesten Eisen, die Sie anfassen können. Bei "normalen" Bewerbungen bitte unbedingt weglassen. Wenn Sie sich jedoch auf eine Stelle bei einer Partei bewerben, ist die Nennung von Vorteil. Staatsangehörigkeit Die Staatsangehörigkeit hängt von dem Unternehmen ab, bei dem Sie sich bewerben. Wenn Sie sich für einen Posten in einem Land interessieren, das nicht Ihr Heimatland ist, muss das Anführen der Staatsangehörigkeit als Must bezeichnet werden. Ansonsten kann es entfallen. Verbände und Vereine Nennen Sie Ihre Zugehörigkeit zu Verbänden und Vereinen nur, wenn dies explizit gefordert wird beziehungsweise wenn es förderlich für Ihre Bewerbung sein kann. Ein positives Beispiel ist für Redakteure die Mitgleidschaft im Journalistenverband. Die Mitgliedschaft in einem Verein kann aber auch zur Falle werden, wenn sich herausstellt, dass Sie soviel Zeit damit verbringen, dass es auf Kosten Ihres Jobs gehen wird. Verbands- oder Vereinszugehörigkeit sind im Lebenslauf nicht unter den Hobbys aufzulisten, sondern in einer gesonderten Rubrik. Vorstrafen Die Formulierung "Nicht vorbestraft" klingt heutzutage nicht nur kleinkariert, sondern könnte auch den Verdacht erwecken, dass Sie es ansonsten mit den Gesetzen nicht so genau nehmen und nur noch nicht erwischt worden sind. Vorstrafen müssen im Lebenslauf angegeben werden, wenn dies Bedeutung für die zukünftige Berufsausübung hat. Gleiches gilt für Offenbarungseid oder Konkurs. Wenn also eine Kassiererin wegen Diebstahl aus der Kassa vorbestraft ist und sich im nächsten Supermarkt für einen Job an der Kassa bewirbt, muss sie ihre Vorstrafe nennen. Verschweigen ist da auch keine gute Lösung, denn Vorstrafen sind amtlich und damit jederzeit herausfindbar. (red)