Ökologie
Melker Prozess
Melk - Mitte Dezember 2000 hatte sich die österreichische Delegation unter Führung von
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und die tschechische Seite mit Ministerpräsident Milos Zeman in
Melk über ein Maßnahmenpaket für die Sicherheit und die ökologischen Fragen des südböhmischen
Atomkraftwerkes Temelin geeinigt. Unter anderem wurde eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
unter dem Monitoring der EU-Kommission beschlossen. Das gaben Schüssel, Zeman und EU-Erweiterungskommissar
Günter Verheugen nach Abschluss der Gespräche bekannt.
In der
Vereinbarung ist die Installierung einer Informations-Hotline zwischen Tschechien und Österreich für Störfälle
vorgesehen, ebenso die Einrichtung eines Frühwarnsystems. Weiters enthält
die Vereinbarung ein Abkommen zwischen Österreich und Tschechien auf dem Gebiet der Energiepartnerschaft mit
dem Ziel der Förderung erneuerbarer Energien.
In Zusammenhang mit den Sicherheitsfragen beim AKW Temelin habe man sich, so Schüssel, auf einen "Trilog"
Tschechiens, Österreichs und der EU geeinigt. Ferner enthält die Vereinbarung eine umfassende UVP für das AKW Temelin, wobei die EU-Kommission
"Assistenzdienste" leisten werde. Tschechien hatte diese UVP laut Schüssel freiwillig akzeptiert und als verbindlich für das ganze
Projekt. Weiters wurde vereinbart, dass das Prinzip des freien Waren- und Personenverkehrs respektiert werde.
Atomgegner und Vertreter von Umweltorganisationen erklärten sich bereits im Dezember skeptisch bezüglich der Vereinbarungen. Vor
allem sei für sie nicht vorstellbar, wie es ohne Abschalten des Reaktors in Temelin eine umfassende UVP und die
notwendigen Sicherheitsüberprüfungen geben könne. (red/APA)