Unternehmen
Poststrukturgesetz bereits Anfang dieses Jahres novelliert
ÖIAG-Ausstieg erfoglt ohne Einfluß auf Beamtenstatus
Wien - Die Telekom Austria (TA) wird ihre rund 9.000 Beamten
unabhängig von der laufenden Eigentümerdiskussion in Zukunft weiter
behalten können, selbst wenn der Staat sich komplett aus dem
Unternehmen zurückziehen sollte. Was früher verboten war, ermöglicht
eine Novelle des Poststrukturgesetzes, die am 1. März 2001 in Kraft
getreten ist, erklärte TA-Personalvertreter Erich Huhndorf gegenüber
der APA.
Wörtlich heißt es in Paragraf 17 des Poststrukturgesetzes im
ersten Absatz: "Die bisher bei der Post- und Telegrafenverwaltung
beschäftigten aktiven Beamten werden auf die Dauer ihres
Dienststandes der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder
ihrer Rechtsnachfolgerin oder einem der Unternehmen, die durch
Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden
Gesellschaftsrechts aus der Post und Telekom Austria
Aktiengesellschaft hervorgegangen sind und an denen sie oder die Post
und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft direkt oder indirekt
einen Anteil von mehr als 25 Prozent hält, zur Dienstleistung
zugewiesen." Diese Zuweisung ist mit der Ausgliederung der Telekom
Austria bereits geschehen.
Entscheidend ist jedoch ist der Nachsatz, der mit der Novelle
Anfang dieses Jahres verändert wurde: "Eine Verwendung der
zugewiesenen Beamten bei einer Rechtsnachfolgerin eines dieser
Unternehmen (Anm.: Gemeint sind Telekom Austria, die Post, die
Postbus AG und die Gebühren Info Service GmbH) oder bei einem
Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des
bestehenden Gesellschaftsrechts aus einer der Gesellschaften
hervorgegangenen ist, ((...)) ist zulässig." Von einem Mindestanteil
der staatlichen Verwaltungsgesellschaft ist dabei keine Rede mehr.
Ein Ausstieg der ÖIAG würde also den Beamtenstatus in der Telekom
Austria nicht gefährden.
Der neue Eigentümer hätte zwar das Recht, die Beamten an
Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) zurückzugeben. Der Betriebsrat
hält einen solchen Schritt allerdings für undenkbar. "Das Unternehmen
wäre in der selben Minute tot. Unsere Beamten sind Spitzentechniker",
betonte Huhndorf.
Grundsätzlich spricht sich der Betriebsrat dafür aus, dass die
ÖIAG ihre Anteile von derzeit 47,8 Prozent nicht auf unter 25 Prozent
reduzieren soll. Dadurch bleibe das Mitspracherecht des Staates
weiter erhalten, betonte die Belegschaftsvertretung.
Für den Beamten selbst würde sich durch den Ausstieg der ÖIAG
allerdings wenig ändern. Sowohl Lohnkosten als auch Pensionsaufwand
trägt weiter der Bund. Selbst für Disziplinarverfahren ist weiterhin
die Disziplinarkommission im Finanzministerium zuständig.
Das Unternehmen muss dem Bund allerdings für einen aktiven Beamten
den Aufwand der Aktivbezüge ersetzen. Auch zur Deckung des
Pensionsaufwandes zahlt das Unternehmen einen monatlichen Beitrag,
der von 28,9 Prozent im heurigen Jahr bis 2003 auf 30,1 Prozent
ansteigen soll, um danach bis Anfang 2005 wieder auf 28,3 Prozent
abzusinken. (APA)