Wien - Die Telekom Austria (TA) wird ihre rund 9.000 Beamten unabhängig von der laufenden Eigentümerdiskussion in Zukunft weiter behalten können, selbst wenn der Staat sich komplett aus dem Unternehmen zurückziehen sollte. Was früher verboten war, ermöglicht eine Novelle des Poststrukturgesetzes, die am 1. März 2001 in Kraft getreten ist, erklärte TA-Personalvertreter Erich Huhndorf gegenüber der APA. Wörtlich heißt es in Paragraf 17 des Poststrukturgesetzes im ersten Absatz: "Die bisher bei der Post- und Telegrafenverwaltung beschäftigten aktiven Beamten werden auf die Dauer ihres Dienststandes der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft oder ihrer Rechtsnachfolgerin oder einem der Unternehmen, die durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft hervorgegangen sind und an denen sie oder die Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft direkt oder indirekt einen Anteil von mehr als 25 Prozent hält, zur Dienstleistung zugewiesen." Diese Zuweisung ist mit der Ausgliederung der Telekom Austria bereits geschehen. Entscheidend ist jedoch ist der Nachsatz, der mit der Novelle Anfang dieses Jahres verändert wurde: "Eine Verwendung der zugewiesenen Beamten bei einer Rechtsnachfolgerin eines dieser Unternehmen (Anm.: Gemeint sind Telekom Austria, die Post, die Postbus AG und die Gebühren Info Service GmbH) oder bei einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einer der Gesellschaften hervorgegangenen ist, ((...)) ist zulässig." Von einem Mindestanteil der staatlichen Verwaltungsgesellschaft ist dabei keine Rede mehr. Ein Ausstieg der ÖIAG würde also den Beamtenstatus in der Telekom Austria nicht gefährden. Der neue Eigentümer hätte zwar das Recht, die Beamten an Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) zurückzugeben. Der Betriebsrat hält einen solchen Schritt allerdings für undenkbar. "Das Unternehmen wäre in der selben Minute tot. Unsere Beamten sind Spitzentechniker", betonte Huhndorf. Grundsätzlich spricht sich der Betriebsrat dafür aus, dass die ÖIAG ihre Anteile von derzeit 47,8 Prozent nicht auf unter 25 Prozent reduzieren soll. Dadurch bleibe das Mitspracherecht des Staates weiter erhalten, betonte die Belegschaftsvertretung. Für den Beamten selbst würde sich durch den Ausstieg der ÖIAG allerdings wenig ändern. Sowohl Lohnkosten als auch Pensionsaufwand trägt weiter der Bund. Selbst für Disziplinarverfahren ist weiterhin die Disziplinarkommission im Finanzministerium zuständig. Das Unternehmen muss dem Bund allerdings für einen aktiven Beamten den Aufwand der Aktivbezüge ersetzen. Auch zur Deckung des Pensionsaufwandes zahlt das Unternehmen einen monatlichen Beitrag, der von 28,9 Prozent im heurigen Jahr bis 2003 auf 30,1 Prozent ansteigen soll, um danach bis Anfang 2005 wieder auf 28,3 Prozent abzusinken. (APA)