Wien - Anlässlich des Jahrestages der Seilbahn-Katastrophe von Kaprun mit 155 Toten am 11. November forderte der ÖAMTC am Mittwoch eine Erhöhung der gesetzlichen Haftungssummen. Das so genannte Eisenbahn-Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG), das auch für Unfälle von Seilbahnen wie in Kaprun, anzuwenden ist, sehe derzeit nur einen Höchstbetrag von vier Millionen Schilling/290.700 Euro pro verletzter oder getöteter Person vor. Unfallopfer ernst nehmen "Der ÖAMTC verlangt eine umgehende Erhöhung auf 20 Millionen Schilling (1,45 Millionen Euro) und appelliert an die Regierung, aus tragischen Katastrophenfällen zu lernen und endlich die Interessen der Unfallopfer ernst zu nehmen", betonte ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Eine verschuldensunabhängige Haftung sei zum Beispiel bei technischen Gebrechen als Unfallursache gegeben, erklärte der ÖAMTC. So könne bei einem Pkw-Unfall dieses Haftungsgesetz nach einem Reifenplatzer oder nach Bremsversagen zur Anwendung kommen. Ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums, der Haftungssummen auf elf Millionen Schilling (800.000 Euro) pro Person vorgesehen hatte, wurde vom Ministerrat im April dieses Jahres nicht beschlossen. Haupfleisch: "Das Gesetz trat nicht, wie geplant, mit 1. Juli 2001 in Kraft, alle Bestrebungen des ÖAMTC werden seither blockiert." Erhöhung der Haftungsbeträge auf das Fünffache "Der Club fordert von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) nochmals, sich für eine rasche Erhöhung der derzeitigen Haftungsbeträge von vier Millionen Schilling (290.700 Euro) auf das Fünffache, nämlich 20 Millionen Schilling (1,45 Millionen Euro) einzusetzen", sagte Haupfleisch. Er wies außerdem auf die Diskussion um seelisches Schmerzensgeld nach dem Tod eines nahen Angehörigen hin. Aussagen verantwortlicher Politiker würden in diesem Bereich völlig fehlen, meinte der ÖAMTC-Jurist. Gleichzeitig forderte der ÖAMTC erneut die Erhöhung der Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die im selben seit sechs Monaten aufgeschobenen Gesetzespaket vorgesehen gewesen sei. Ein erster Schritt in diese Richtung sei die Erhöhung auf drei Millionen Euro (41 Millionen Schilling). In einem zweiten Schritt müssten die Pauschalversicherungssummen auf sieben Millionen Euro (rund 96 Millionen Schilling) angehoben werden, was dem Standard der meisten EU-Staaten entspricht. Ziel sei es, sowohl Opfer als auch Täter besser abzusichern. (APA)