Wien - Die Neuorganisation der Wirtschaftskammer ist am Mittwoch nicht nur mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien sondern auch der SPÖ vom parlamentarischen Wirtschaftsausschuss beschlossen worden. Den Grünen gingen die Neuregelungen zu wenig weit. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) sprach laut Parlamentskorrespondenz von einem "entscheidenden Reformwerk". Mit der Neuorganisation wird die Anzahl der Organe der Kammer verringert und das "Outsourcing" von Leistungen zugelassen. Abgeschafft werden das WIFI-Kuratorium, der Finanzausschuss und der Bundespersonalausschuss. Die großen Kammerorgane Vollversammlung und Kammertag werden in Wirtschaftsparlamente mit erheblich verringerter Mitgliederzahl umgewandelt. Wirtschaftsparlament als höchstes Organ Höchstes Organ der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) war bisher die Vollversammlung, an deren Stelle tritt nun das Wirtschaftsparlament. Sein "Gerippe" bilden die "Spartenvertretungen", die statt der bisherigen Sektionsleitungen die einzelnen Sparten (bisher Sektionen) vertreten. Die Anzahl der Mitglieder einer Spartenvertretung soll in der WKÖ mindestens 9, höchstens 20 betragen, die Gesamtzahl von 100 darf nicht überschritten werden. Die Gewichtung der Sparten zueinander soll der wirtschaftlichen Bedeutung der Sparten entsprechen. Zur jeweiligen Höchstzahl kommen allfällige Minderheiten und Zusatzmandate hinzu. Weitere Mitglieder repräsentieren die Wählergruppen gemäß ihrer Mandatsstärke bei den Urwahlen in den Landeskammern. Das Erweiterte Präsidium der WKÖ wird zu einem strategischen Führungs- und Steuerungsorgan für die Gesamtorganisation ausgebaut, das mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. In den Landeskammern werden die Vorstände abgeschafft, Steuerungsorgan ist auch dort das Erweiterte Präsidium mit wesentlich größeren Kompetenzen, die bisherigen Sektionen werden ebenfalls durch Sparten ersetzt, Nachfolgeorgan für die Sektionsleitung ist die Spartenkonferenz, die künftig im Wesentlichen von allen Obmännern der Fachgruppen und Vorsitzenden der Fachvertreter gebildet wird. Dazu kommen Mitglieder der Spartenvertreter und Repräsentanten der Wählergruppen. Spartenvertretung auf Landeskammerebene hat mindestens vier Mitglieder Eine Spartenvertretung auf Landeskammerebene hat mindestens 4, maximal 15 Mitglieder. Die Gesamtzahl der Spartenvertreter der mitgliederstärksten Landeskammer (Wien) darf die Zahl 80 nicht überschreiten. Die Beiträge der Kammermitglieder, die Kammerumlagen, werden insgesamt um 30 Prozent oder 2,1 Mrd. S gesenkt. Bei der Kammerumlage 1 wird der höchstzulässige Hebesatz von 4,3 Promille auf 3,2 Promille reduziert, bei der Kammerumlage 2 von 0,32 Prozent auf 0,29 Prozent in den Landeskammern und von 0,23 Prozent auf 0,15 Prozent bei der WKÖ. Im Wahlrecht sind Änderungen zur Beschleunigung und Vereinfachung vorgesehen. Die Zusammensetzung der Wirtschaftsparlamente wird künftig schon am Wahltag feststehen. Die Vertretung der Wählergruppen in den höheren Organen (Spartenkonferenz, Erweitertes Präsidium, Wirtschaftsparlament) wird das Ergebnis der Urwahlen abbilden. Die Stimmabgabe auf elektronischem Weg (e-Voting) wird zugelassen, die Minderheitenrechte werden erweitert. Die Mandatsermittlung hat künftig überall dort, wo das Gesetz nichts anderes anordnet, nach dem D'Hondtschen Verfahren zu erfolgen. (APA)