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Renault: Zweijährige Gewährleistungsfrist für Neufahrzeuge
Wien - Für alle in Österreich zugelassenen Neufahrzeuge
führt Renault rückwirkend zum 1. November 2001 eine zweijährige
Gewährleistungsfrist ein, teilt Renault Österreich heute, Freitag,
mit. Damit folgt Renault unter anderen den deutschen
Automobilherstellern, die sich wie berichtet darauf verständigt
haben, ebenfalls ab 1. November die Garantie für Neufahrzeuge auf
zwei Jahre ohne Kilometerbegrenzung anzuheben. Die EU-Richtlinie
sieht die erweiterte gesetzliche Gewährleistung erst ab 1. Jänner
2002 vor.Auch Gewährleistung "Renault Assistance" auf zwei Jahre verlängert
Gültig ist die Regelung auch für die Gewährleistung der Mobilität,
die ebenfalls auf zwei Jahre verlängert wird, so Renault weiter.
Dieses unter "Renault Assistance" bekannte Leistungspaket umfasst
u.a. Renault-eigene Pannenhilfe, Abschleppdienst,
24-Stunden-Gratis-Hotline und Ersatzauto für drei Tage. Unberührt
bleiben die anderen Gewährleistungsarten wie beispielsweise die zwölf
Jahre Durchrostungsgewährleistung und die dreijährige Lackgarantie. (APA)