Wirtschaft
Reform des Staatsschuldenaus- schusses passiert Finanzausschuss
Städtebund läuft Sturm - Scharfe Oppositionskritik
Wien - Staub aufgewirbelt hat im parlamentarischen
Finanzausschuss am Donnerstag das Vorhaben der Bundesregierung, den Aufgabenkreis
und die Zusammensetzung des Staatsschuldenausschusses zu ändern.
Dieser soll künftig nicht nur Empfehlungen zu volkswirtschaftlichen
Auswirkungen der Finanzoperationen des Bundes geben, sondern die
Finanzpolitik der öffentlichen Haushalte insgesamt beurteilen, um den
Anforderungen des Österreichischen Stabilitätspaktes (zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden) gerecht zu werden. Zudem soll der
Staatsschuldenausschuss stärker in die Öffentlichkeitsarbeit des
Bundes einbezogen werden.
Stärkung der Regierungsquote
Mit einer Verkleinerung des Staatsschuldenausschusses von derzeit
14 auf 12 Mitglieder ist eine Stärkung der Regierungsquote verbunden,
indem die Bundesregierung und die Sozialpartner je sechs Mitglieder
stellen. Die Sozialpartnerquote soll sich aus je drei Mitgliedern der
Wirtschaftskammer (im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer) und
der Bundesarbeitskammer zusammensetzen. Unter den derzeitigen 14
Mitgliedern dominieren die Sozialpartner mit zehn Mitgliedern (je
fünf der Wirtschaftskammer und der Bundesarbeitskammer), wogegen die
Regierung nur vier Mitglieder nominieren kann.
"Eine Art Regierungskommission"
Kritik an dem Gesetzentwurf hagelte es von den
Oppositionsparteien. Der Grün-Abgeordnete Werner Kogler sieht mit der
neuen Zusammensetzung des Staatsschuldenausschusses diesen nicht
weiter als unabhängiges Gremium, sondern als "eine Art
Regierungskommission". SP-Abgeordneter Rudolf Edlinger befürchtet,
dass mit der neuen Zusammensetzung mögliche kritische Stimmen in
Bezug auf die Budgetpolitik ausgeschaltet werden sollen. Da bei
Stimmengleichheit der Vorsitzende entscheide, müssten die
Regierungsvertreter im Staatsschuldenausschuss künftig keinen Konsens
mit den anderen Mitgliedern mehr suchen, argumentierte Edlinger.
Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) bekräftigte dagegen, dass sich
durch die geänderte Zusammensetzung "weder Geist noch Klima des
Staatsschuldenausschusses ändern werden".
Um die Bedenken der Opposition auszuräumen, brachten die
Koalitionsparteien eine Ausschussfeststellung ein, mit dem Inhalt,
dass "weder in die Unabhängigkeit des Staatsschuldenausschusses
eingegriffen noch in sonstiger Weise die unabhängige Stellung der
einzelnen Ausschussmitglieder beeinträchtigt wird". Gemäß einem
Abänderungsantrag werden künftig auch der Gemeindebund, der
Städtebund und die Landeshauptmännerkonferenz im
Staatsschuldenausschuss ohne Stimmrecht vertreten sein. Der Gesetzentwurf wurde samt Ausschussfeststellung und
Abänderungsantrag mit FP-VP-Mehrheit beschlossen.
Städtebund läuft Sturm
Gegen die Verweigerung des Stimmrechts für den
Städte- und Gemeindebund im neu zu formierenden
Staatsschuldenausschuss läuft unterdessen auch der Generalsekretär des Städtebundes,
Erich Pramböck, Sturm. Pramböck hält es für verfassungsrechtlich
"prüfenswert", wenn die Kommunalvertreter im Staatsschuldenausschuss
nicht nur stimmberechtigte Zuhörer sind und plädiert für Einstimmigkeit,
wie dies auch im Bundeskoordinationsgremium zum Stabilitätspakt der
Fall sei, wo Bund, Länder sowie Städte- und Gemeindebund
stimmberechtigt vertreten sind. Das Gesetz zur Reform des
Staatsschuldenausschusses, das den Finanzausschuss passierte,
muss noch vom Parlamentsplenum verabschiedet werden. (APA)