Wien - Staub aufgewirbelt hat im parlamentarischen Finanzausschuss am Donnerstag das Vorhaben der Bundesregierung, den Aufgabenkreis und die Zusammensetzung des Staatsschuldenausschusses zu ändern. Dieser soll künftig nicht nur Empfehlungen zu volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzoperationen des Bundes geben, sondern die Finanzpolitik der öffentlichen Haushalte insgesamt beurteilen, um den Anforderungen des Österreichischen Stabilitätspaktes (zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) gerecht zu werden. Zudem soll der Staatsschuldenausschuss stärker in die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes einbezogen werden. Stärkung der Regierungsquote Mit einer Verkleinerung des Staatsschuldenausschusses von derzeit 14 auf 12 Mitglieder ist eine Stärkung der Regierungsquote verbunden, indem die Bundesregierung und die Sozialpartner je sechs Mitglieder stellen. Die Sozialpartnerquote soll sich aus je drei Mitgliedern der Wirtschaftskammer (im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer) und der Bundesarbeitskammer zusammensetzen. Unter den derzeitigen 14 Mitgliedern dominieren die Sozialpartner mit zehn Mitgliedern (je fünf der Wirtschaftskammer und der Bundesarbeitskammer), wogegen die Regierung nur vier Mitglieder nominieren kann. "Eine Art Regierungskommission" Kritik an dem Gesetzentwurf hagelte es von den Oppositionsparteien. Der Grün-Abgeordnete Werner Kogler sieht mit der neuen Zusammensetzung des Staatsschuldenausschusses diesen nicht weiter als unabhängiges Gremium, sondern als "eine Art Regierungskommission". SP-Abgeordneter Rudolf Edlinger befürchtet, dass mit der neuen Zusammensetzung mögliche kritische Stimmen in Bezug auf die Budgetpolitik ausgeschaltet werden sollen. Da bei Stimmengleichheit der Vorsitzende entscheide, müssten die Regierungsvertreter im Staatsschuldenausschuss künftig keinen Konsens mit den anderen Mitgliedern mehr suchen, argumentierte Edlinger. Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) bekräftigte dagegen, dass sich durch die geänderte Zusammensetzung "weder Geist noch Klima des Staatsschuldenausschusses ändern werden". Um die Bedenken der Opposition auszuräumen, brachten die Koalitionsparteien eine Ausschussfeststellung ein, mit dem Inhalt, dass "weder in die Unabhängigkeit des Staatsschuldenausschusses eingegriffen noch in sonstiger Weise die unabhängige Stellung der einzelnen Ausschussmitglieder beeinträchtigt wird". Gemäß einem Abänderungsantrag werden künftig auch der Gemeindebund, der Städtebund und die Landeshauptmännerkonferenz im Staatsschuldenausschuss ohne Stimmrecht vertreten sein. Der Gesetzentwurf wurde samt Ausschussfeststellung und Abänderungsantrag mit FP-VP-Mehrheit beschlossen. Städtebund läuft Sturm Gegen die Verweigerung des Stimmrechts für den Städte- und Gemeindebund im neu zu formierenden Staatsschuldenausschuss läuft unterdessen auch der Generalsekretär des Städtebundes, Erich Pramböck, Sturm. Pramböck hält es für verfassungsrechtlich "prüfenswert", wenn die Kommunalvertreter im Staatsschuldenausschuss nicht nur stimmberechtigte Zuhörer sind und plädiert für Einstimmigkeit, wie dies auch im Bundeskoordinationsgremium zum Stabilitätspakt der Fall sei, wo Bund, Länder sowie Städte- und Gemeindebund stimmberechtigt vertreten sind. Das Gesetz zur Reform des Staatsschuldenausschusses, das den Finanzausschuss passierte, muss noch vom Parlamentsplenum verabschiedet werden. (APA)