Film
Frankreich tritt Europarats-Konvention zur Film-Koproduktion bei
Ratifikationsdokument frisch überreicht
Paris - Die französische Regierung hat eine Konvention des Europarates zur Erleichterung von Film-Koproduktionen in Europa genehmigt, die 1992 von der Ministerkonferenz unterzeichnet worden war. Frankreichs ständiger Vertreter beim Europarat, Jacques Warin, hat Generalsekretär Walter Schwimmer das Ratifikationsdokument überreicht.
Die Konvention, die bereits in 24 Ländern - darunter auch Österreich - in Kraft getreten ist, beinhaltet eine Reihe von Regeln, nach denen die Koproduktionen gestaltet werden sollen. So müssen an einer Gemeinschaftsproduktion mindestens drei Länder beteiligt sein. Die finanzielle Mindestbeteiligung liegt bei zehn Prozent, ein Land darf höchstens 80 Prozent der Kosten tragen. Für Frankreich tritt die Konvention am 1. März 2002 in Kraft, so die Aussendung. (APA)