Wien - Das Zeugenschutz-Programm des Innenministeriums hat sich in jüngster Zeit durchaus bewährt: Bei Fällen von organisierter Kriminalität (OK) finden Mittäter auf schriftlichen Antrag nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter und Staatsanwalt Aufnahme in dieses Programm, wenn sie sich zur Mitwirkung bei der Aufklärung sowie zur späteren Aussage bei Gericht entschließen. So ist etwa in der Operation Spring der "Kronzeuge der Anklage" - in den Medien ob seiner Vermummung allgemein "Helmi" genannt - nicht weniger als 45 Mal in den Zeugenstand getreten. Zahlreiche Suchtgifthändler konnten dank seiner Angaben abgeurteilt werden. Rundum zufrieden ist man in der Zeugenschutz-Dienststelle mit dem Status Quo aber nicht. So bemängelte Günther Marek jr. auf einer Jugendrichter-Tagung, die heute, Freitag, in Wien zu Ende ging, die weitgehend fehlende rechtliche Verankerung: Außer dem Paragraf 22 Abs. 5 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), der den Schutz von Zeugen den Sicherheitsbehörden zuschreibt, gibt es keine Bestimmung, auf welche die Beamten ihre Arbeit stützen können. Neue Identität zu verschaffen ist nicht möglich Die Polizei würde sich auch die Möglichkeit wünschen, ins Schutz-Programm aufgenommenen Personen eine neue Identität verschaffen zu können. Da dies derzeit nicht vorgesehen ist, werden zwei Drittel der Betroffenen ins Ausland verbracht, wo sie von den dortigen Stellen betreut werden. In einem kleinen Land wie Österreich ist Schutz fast gar nicht möglich

"In einem kleinen Land wie Österreich ist es fast gar nicht möglich, mit der jetzigen Rechtslage jemanden entsprechend zu schützen. Daher ist die Kooperation mit ausländischen Zeugenschutz-Dienststellen nötig und wichtig", sagte Marek. Solche existieren innerhalb Europas in Deutschland, Italien, Großbritannien, Irland und den Niederlanden. Eine gute Zusammenarbeit gibt es auch mit den Polizeibehörden in Lettland, Litauen und der Tschechischen Republik.

Österreich gibt aber nicht nur "Schutzbefohlene" ab, die dann mit einem Vertrauensmann zu den Hauptverhandlungen eingeflogen werden. "Wir nehmen auch immer wieder aus dem Ausland Zeugen auf", betonte Marek. So wurde der Kronzeuge im Fall Nivel - Hooligans hatten im Juni 1998 während der Fußball-Weltmeisterschaft in Frankreich einen Gendarmen halb tot geprügelt - bis zum gerichtlichen Abschluss der Causa hier zu Lande abgeschirmt. "Ein schwieriger Fall", erinnerte sich Marek, "es gab ja Aufrufe an alle Hooligans, diesen Mann zu beseitigen."

Drei Schutz-Säulen

Das Zeugenschutz-Programm funktioniert nach drei tragenden Säulen: Die Gefährdung soll möglichst rasch beseitigt, der Geschützte sozial und beruflich integriert werden. Auch Angehörige und Lebenspartner können bei Bedarf Aufnahme finden. Die Dauer ist grundsätzlich zeitlich nicht befristet. "Das Ganze ist erst mit Wegfall der Gefährdung beendet. Wir müssen dabei darauf achten, dass auch nach der Zeugenaussage ein Weiterleben in gesicherter Weise gewährleistet ist", so Marek.

Wie viele Personen derzeit von der Zeugenschutz-Dienstelle betreut werden, wollte er nicht genau bekannt geben. Es seien jedenfalls "unter 50". Die Existenz dieser Einrichtung dürfte sich übrigens noch nicht überall durchgesprochen haben. "Es ist noch nicht so richtig an die einzelnen Strafgerichte durchgesickert, dass es so etwas gibt und dass es auch funktioniert", schloss Marek. (APA)