Wien - Der Finanzminister wird nach Angaben seines Sprechers Matthias Winkler am 19. November mit der EU-Kommission Gespräche führen, wie die Energieabgabe dem Gemeinschaftsrecht entsprechend umgestaltet werden kann. Anlass ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Deckelung der Energieabgabe für Produktionsbetriebe eine unerlaubte Beihilfe darstellt. Die Folge wäre eine Rückzahlungsverpflichtung für große Industriebetriebe von rund elf Milliarden Schilling. Was zweifellos einige Firmen in existenzielle Schwierigkeiten bringen würde. Das will das Finanzministerium vermeiden. Eine Möglichkeit dazu wäre, die Ausweitung auf alle Branchen. Die Abgabe, die mit zehn Groschen je kWh festgesetzt wurde, können Betriebe mit einer Deckelung nämlich zurückfordern, sofern sie in ihrem Unternehmen den Nettoproduktionswert (Umsatz abzüglich Zukäufe) übersteigt. Sollte die Deckelung nun - rückwirkend für fünf Jahre - auch für Dienstleister kommen, würde das heimische Budget mit 2,5 Mrd. S belastet, wovon allein den ÖBB eine Milliarde Schilling zugute kommen könnte. Finanzminister Karl-Heinz Grasser überlegt jedoch, zur Vermeidung einer Mehrbelastung die Deckelungsgrenze von 0,35 auf beispielsweise 0,5 Prozent anzuheben. AWP klagte Die Energieabgabe bringt derzeit jährlich 17 Milliarden Schilling ein (davon zehn Mrd. S auf Strom, sieben Mrd. S auf Gas). 800 Betriebe der Papier-, Stahl- und Zuckerindustrie zahlten zwar 5,5 Mrd. S Abgabe, konnten aber 4 Mrd. S zurückfordern. Dagegen hatte die als Dienstleister eingestufte Adria-Wien-Pipeline (AWP) Bedenken beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) deponiert, der den Fall dem EuGH weitergereicht hatte. Über die Einführung einer Flat Tax wollte Winkler sich nicht konkret äußern. Das FP-Ehrengericht hatte ein Klage der Presse auf Einhaltung des Wahlversprechens mit dem Hinweis abgewiesen, die Flat Tax sei mitten in der Umsetzung. Winkler sagte unter Berufung auf den Minister, ein Element der Flat Tax sei die versprochene Vereinfachung, ein anderes die Reduktion der Tarife. Ein einheitlicher Steuersatz, wie er der die Definition der Flat Tax entspräche, sei aber gegenwärtig kein Thema in der Vorbereitung der Steuerreform. (ha, APA, DER STANDARD, Printausgabe 10.11.2001)