Wien - Der neue Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Herwig Frad (V), schließt eine Gebühr für die Chipkarte nicht aus. "Wenn das machbar ist", sollte die Chipkarte, die Mitte 2002 den Krankenschein ablösen soll, den Versicherten keine Kosten verursachen. Aber man müsse "fairerweise auch dazu sagen, dass derzeit 800 Mill. S durch die Krankenscheingebühr hereinkommen". Es sei die Frage, "wie man die woanders auftreibt", sagte Frad am Samstag im ORF-Radio-"Mittagsjournal". Er schließe grundsätzlich nichts aus, sagte Frad auch zur Frage nach Beitragserhöhungen zur Sanierung der Krankenkassen. "Es muss nur den Versicherten klar werden, dieses System kostet Geld." Frad weist Haupts Kritik an Ausschreibung zurück Der Präsident des Hauptverbandes, Herwig Frad, weist Kritik des Sozialministers Herbert Haupt (F) an der laufenden Ausschreibung für die Geschäftsführung des Hauptverbandes zurück. Der Verwaltungsrat habe die übliche Vorgangsweise gewählt, man sei "sehr wohl gesetzeskonform" vorgegangen, sagte er am Samstag im ORF-Radio-"Mittagsjournal". Bisher gebe es 15 Bewerber, darunter keiner aus der derzeitigen Geschäftsführung. Frad rechnet aber mit einer Bewerbung des derzeitigen Generaldirektors Josef Probst. Haupt hat Frad in einem Brief Anfang November mitgeteilt, dass er die Ausschreibung für die Geschäftsführung für nicht gesetzeskonform, weil nicht konkret genug sei. So stieß sich Haupt daran, dass zwei bis fünf Geschäftsführer-Posten ausgeschrieben sind, die FPÖ forderte schon mehrmals, nur drei Geschäftsführer zu bestellen. Das sei vielleicht die Meinung des Ministers, meinte Frad dazu. "Der Verwaltungsrat hat sich auf den Gesetzestext bezogen, der normiert zwei bis fünf." Frad will drei oder vier Geschäftsführer bestellen, "fünf schließe ich wirklich aus". "Keine nachgeordnete Dienststelle Grundsätzlich hielt Frad zum Verhältnis zum Sozialministerium fest: "Wir sind keine nachgeordnete Dienststelle, sondern eine mit Leben zu erfüllende Selbstverwaltung." Etwas konzilianter als zuletzt zeigte er sich zu der in der 59. ASVG-Novelle festgehaltenen Pflicht des Hauptverbandes, Informationen für die Versicherten erst dem Sozialministerium vorzulegen. Hatte er vor drei Wochen noch einen "Maulkorb" vehement abgelehnt, meinte Frad heute: "Gegen eine Abstimmung kann niemand etwas haben." Es sei auch im Interesse der Versicherten, wenn Informationen des Hauptverbandes "notgedrungen sachgerecht auch so gemacht sind, dass das Ministerium nichts dagegen haben kann". (APA)