Klagenfurt - Die Österreichischen Bundesforste (ÖBf AG) haben am Dienstag Befürchtungen Kärntens wegen möglicher Nachteile bei einem Ankauf der im Eigentum der Republik befindlichen Badeseen zu zerstreuen versucht. Es werde keine Eingriffe in bestehende Verträge geben und die rechtliche Situation der Seen würde "unvergleichlich verbessert". Die Kärntner Parteien hatten sich am Montag gegen einen Seen-Ankauf durch die ÖBf AG ausgesprochen, im Gegenzug unterbreitete FP-LHStv. Karl Pfeifenberger der Republik ein Kaufangebot von 250 Mill. S (18,16 Mill. Euro). Die Bundesforste listeten hingegen eine Reihe von ihrer Meinung nach entstehenden Vorteilen für den Fall auf, dass sie die Seen erwerben sollten. Nachfolgend der Wortlaut der Aussendung: * "Die ÖBf AG plant ausdrücklich keinen Verkauf von See- bzw. Seeuferflächen und hat diesen Umstand sowohl medial als auch in Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern - auf Landes- und Gemeindebene - klar kommuniziert. Ausnahmen davon wird es - wenn überhaupt - ausschließlich im Öffentlichen Interesse geben. * Die rechtliche Situation der Seen wird durch die Transaktion unvergleichlich verbessert: Mit dem geplanten Verkauf werden die Seen gemäß Bundesforste-Gesetz mit besonderem verfassungsrechtlichen Schutz ausgestattet. Dieser Schutz zeichnet sich vor allem durch Verkaufsbeschränkungen und die umfassende Substanzerhaltungspflicht aus. Darüber hinaus wird es zu Reinvestitionen kommen: Zum Ankauf von ökologisch bedeutsamen Seeuferflächen aus Naturschutzgründen wird jährlich ein namhafter Betrag zur Verfügung gestellt. * Zur Vermietung und Verpachtung von Seeuferflächen ist festzuhalten: In bestehende Verträge wird nicht eingegriffen, für Verpachtungen an Private wird mit Einschleifregelungen mittelfristig ein marktkonformes Entgelt angestrebt, im Öffentlichen Interesse (Gemeinden) wird es Abschläge bis zu 75 Prozent geben, Naturufer werden für Erholungszwecke unentgeltlich zur Verfügung gestellt (bereits jetzt an Seen der Bundesforste über 100 km). * Befürchtungen hinsichtlich einer Verringerung oder Erschwerung des Öffentlichen Zugangs zu den Seen, die in Schlagworten wie "Badeschilling" kulminieren, ignorieren die rechtliche Situation: Alle Seen in der Betreuung der ÖBf AG unterliegen Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes, das unter anderem den Erhalt der natürlichen Seeuferteile, den freien Zugang, die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit, den Schutz der ufernahen Grundwasservorkommen und die Erholung der Bevölkerung vorschreibt." Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Bundesforste AG mit ihren gegenwärtig 71 Seen - vom Grundlsee über den Traunsee bis zum Hallstätter See - "über besonders große Erfahrung im nachhaltigen Seen-Management verfügt". (APA)