Wien - "Jeder sachlichen Grundlage" entbehre der vom Vorsitzenden der Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der GÖD, Klaus Schröder, in der "Richterzeitung" behauptete "Frust" über den Umgang des Justizministeriums mit der richterlichen Standesvertretung, betonte das Justizministerium Samstag in einer Aussendung. Das Ministerium warf den Standesvertretern darin vor, in einer "strukturkonservativen Haltung" Reformen "mehr als zögerlich" gegenüberzustehen. "Die richterlichen Standesvertreter sollten die hohe Glaubwürdigkeit und Akzeptanz, die die Richter in Österreich haben, nicht durch unzutreffende Behauptungen in Gefahr bringen und ihre hohe Verantwortung nicht durch billiges Politisieren selbst untergraben", heißt es. Schwere Vorwürfe Das Justizministerium wirft "einigen Funktionären der richterlichen Standesvertretung" vor, es "mit der Wahrheit nicht genau zu nehmen". So sei die Aussage Schröders unzutreffend, dass die Standesvertreter in Vorhaben nicht eingebunden und sachliche Diskussionen verhindert würden. Es sei über jedes Reformvorhaben - z.B. die Vorverfahrens- oder die Gerichtsorganisationsreform - mit ihnen eingehend verhandelt worden. "Ihre Verhandlungsstandpunkte waren und sind jedoch so, dass sie sinnvollen und notwendigen Reformen mehr als zögerlich gegenüber stehen." Die Regelungen über zum strafprozessualen Vorverfahren stammten aus 1875 und würden den tatsächlichen Abläufen in der Praxis nicht mehr gerecht. Die Organisation der Bezirksgerichte stamme aus dem Jahr 1848, als man die Distanz vom Wohnort zum Bezirksgericht in einer Tagesreise mit einem Ochsen- oder Pferdegespann ausgemessen habe. Obwohl sich seither die Verhältnisse in jeder Beziehung geändert hätten, könne sich die richterliche Standesvertretung "nicht oder nur sehr zurückhaltend" zur Reform entschließen. "Diese strukturkonservative Haltung wird mit der Behauptung, nicht in Verhandlungen eingebunden zu werden, verschleiert", so das Justizministerium. Als "falsch" wies das Justizministerium in der Aussendung die jüngste Aussage des Präsidenten des Jugendgerichtshofes, Udo Jesionek, zurück, dass es in seinem Gericht 2.000 unerledigte Akten bei der Staatsanwaltschaft und 1.000 bei den Richtern gebe. Durch die Jugendgerichtsgesetz-Novelle (Verschiebung der Zuständigkeit für junge Erwachsene) seien ihm Juli zehn Hauptverhandlungsakten und im August 15 angefallen. Rückstände bestünden nur im staatsanwaltschaftlichen Bereich auf der Bezirksgerichtsebene - und zwar, weil von vier Bezirksanwälten zwei längere Zeit durch Krankheit ausgefallen seien. (APA)