Wien - "Verurteilungen wegen Geldwäsche führen immer zu einem Aufenthaltsverbot, insbesondere im Zusammenhang mit Drogen", versichert Stefan Stortecky, Leiter der Wiener Fremdenpolizei: "Das hat mit der Person von Charles Ofoedu nichts zu tun."Vorwurf der Geldwäsche Der aus Nigeria stammende und seit rund zehn Jahren in Österreich lebende Schriftsteller Ofoedu war, wie berichtet, einst der Hauptverdächtige in der Anti-Drogen-Aktion "Operation Spring". Von den polizeilichen Verdächtigungen blieb als kleiner Rest nur die "Geldwäsche". Ofoedu hatte in gutem Glauben zwei Überweisungen für andere Nigerianer durchgeführt: Drogengeld. Sein Anwalt soll ihm damals geraten haben, die Verurteilung anzunehmen. Der Haken: Ofoedu erhielt zehn Monate bedingt. Ab sechs Monaten droht ein Aufenthaltsverbot, das auch prompt erteilt und in zweiter Instanz bestätigt wurde. Die Abschiebung steht nicht unmittelbar bevor: Die Fremdenpolizei muss erst von den nigerianischen Behörden ein Heimreisezertifikat besorgen. Ofoedus Hoffnung liegt nun beim Verfassungsgerichtshof: Dort nämlich läuft eine Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot. Es liegt nun am Höchstgericht, ob diese Beschwerde "aufschiebende Wirkung" bekommt. Bedenken über die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbots weist Stortecky zurück: Die zweite Instanz habe ja den Entscheid bestätigt. Ob das Menschenrecht auf Privatleben jedoch nicht missachtet wurde, ist angesichts der langen Aufenthaltsdauer fraglich. Immerhin steht Ofoedu knapp vor der Aufnahme in den österreichischen P.E.N.-Club - dieser hat im Innenministerium bereits seine Kritik an der möglichen Abschiebung deponiert. Kritik aus der Fremdenpolizei an Ofoedus Anwalt: "Wenn der wenigstens irgendeinen Antrag gestellt hätte, hätten wir uns den ganzen Zinnober erspart." (DER STANDARD Print-Ausgabe, 13.11.2001)