Wien - Der österreichische Telekom-Regulator wünscht sich mehr Gestaltungsfreiheit bei seinen Entscheidungen. Das österreichische Telekom-Gesetz und die asymmetrische Telekom-Regulierung seien zwar nicht verfassungswidrig - wie kürzlich drei Wiener Uniprofessoren in einer von der Telekom Austria (TA) in Auftrag gegebenen Studie zu bedenken gaben - allerdings müsse die Telekom-Regulierung künftig flexibler gestaltet und EU-weit harmonisiert werden können, sagte der für den Bereich Telekom zuständige Geschäftsführer der RTR (Rundfunk- und Telekom RegulierungsgmbH), Heinz Otruba, am Montag vor Journalisten. Der Telekom-Regulator würde gerne in Einzelfällen selektiver vorgehen und näher ans Wettbewerbsrecht rücken können, betonte Otruba. Außerdem sei eine Harmonisierung der Telekom-Regulierung in den EU-Staaten notwendig. Symmetrische Regulierung "kein Thema" Ein Wechsel von der asymmetrischen Regulierung, die Marktneueinsteigern Vorsteile gegenüber dem Ex-Monopolisten TA bringt, auf eine symmetrische Regulierung, wie von den Studienautoren Walter Barfuß, Romuald Bertl und Ernst Bonek angeregt, sei jedoch in den nächsten 2 bis 4 Jahren sicher kein Thema. Auch eine Umstellung der Regulierung der Endkundentarife von "ex-ante" auf "ex-post" - also auf eine Tarifkontrolle nach statt bisher vor Markteinführung der Angebote, wie sie die Telekom Austria seit längerem fordert - schließt der Regulator aus. Die TA habe trotz der Möglichkeit der Carrier Preselection (der automatischen Umleitung der Gespräche in ein Netz eines alternativen Betreibers) noch immer ein Zugangsmonopol, da es nur vereinzelt Entbündelung gebe, so Otruba, der bei den Studienautoren, die kein Zugangsmonopol der TA mehr sehen, eine "grobe Fehleinschätzung" ortet. "Keine bundesweite Grenzwertverordnung für Handymasten notwendig" Zu aktuellen Diskussion über die Grenzwerteverordnung für Handymasten meinte Otruba, die politische Situation sei zwar verfahren die rechtliche Situation aber klar: "Es ist keine neue Grenzwerteverordnung nötig, es gibt bereits die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Grenzwerte der EU-Kommission. Wir leben in einem Rechtsstaat, die Mobilfunkbetreiber sind daher gut beraten, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen". Die Zuständigkeit für Grenzwerte liege aber eindeutig bei Gesundheits- und nicht bei Infrastrukturministerium. Telekom-Gesetz-Novelle Zuversichtlich gab sich Otruba in Bezug auf die anstehende Novelle zum Telekom-Gesetz. Signalen aus Brüssel zufolge könnten die noch ausstehenden EU-Richtlinien, die in die Novelle eingerbeitet werden sollen, noch heuer kommen, ab dem Frühling 2002 könnte daher voraussichtlich die Telekom-Novelle in Angriff genommen werden, so Otruba. Telefongespräche zur Mobilkom künftig billiger Nach der kürzlich gefällten Entscheidung der Telekom-Control-Kommission über Zusammenschaltungstarife im Mobilfunkbereich werden die Gesprächstarife ins Netz der Mobilkom Austria sinken, kündigte Otruba an. Erstmals wurden bei der Entscheidung über die Zusammenschaltungsgebühren, die eine wesentliche Basis für die Endkundentarife darstellen, auch externe Faktoren - wie etwa die bessere Erreichbarkeit durch ein Handy - mit einbezogen. Die TA müsse im Gegenzug in Folge der neu festgelegten Zusammenschaltungstarife ihre Gebühren für Gespräche ins Mobilkom-Netz um 20 Groschen absenken, betonte Otruba. Die alternativen Netzbetreiber seien - im Gegensatz zur TA - nicht verpflichtet, die Tarifsenkung an die Endkunden weiterzugeben. Allerdings könne der starke Wettbewerb zwischen den Telekombetreibern eine Verbilligung der Gespräche ins Netz der Mobilkom bewirken, meint Otruba. (APA)