Wirtschaft
Telekom-Regulator wünscht sich mehr Gestaltungsfreiheit
Otruba: "Keine bundesweite Grenzwertverordnung für Handymasten notwendig"
Wien - Der österreichische Telekom-Regulator wünscht sich
mehr Gestaltungsfreiheit bei seinen Entscheidungen. Das
österreichische Telekom-Gesetz und die asymmetrische
Telekom-Regulierung seien zwar nicht verfassungswidrig - wie kürzlich
drei Wiener Uniprofessoren in einer von der Telekom Austria (TA) in
Auftrag gegebenen Studie zu bedenken gaben - allerdings müsse die
Telekom-Regulierung künftig flexibler gestaltet und EU-weit
harmonisiert werden können, sagte der für den Bereich Telekom
zuständige Geschäftsführer der RTR (Rundfunk- und Telekom
RegulierungsgmbH), Heinz Otruba, am Montag vor Journalisten.
Der Telekom-Regulator würde gerne in Einzelfällen selektiver
vorgehen und näher ans Wettbewerbsrecht rücken können, betonte
Otruba. Außerdem sei eine Harmonisierung der Telekom-Regulierung in
den EU-Staaten notwendig.
Symmetrische Regulierung "kein Thema"
Ein Wechsel von der asymmetrischen Regulierung, die
Marktneueinsteigern Vorsteile gegenüber dem Ex-Monopolisten TA
bringt, auf eine symmetrische Regulierung, wie von den Studienautoren
Walter Barfuß, Romuald Bertl und Ernst Bonek angeregt, sei jedoch in
den nächsten 2 bis 4 Jahren sicher kein Thema. Auch eine Umstellung
der Regulierung der Endkundentarife von "ex-ante" auf "ex-post" -
also auf eine Tarifkontrolle nach statt bisher vor Markteinführung
der Angebote, wie sie die Telekom Austria seit längerem fordert -
schließt der Regulator aus. Die TA habe trotz der Möglichkeit der Carrier Preselection (der
automatischen Umleitung der Gespräche in ein Netz eines alternativen
Betreibers) noch immer ein Zugangsmonopol, da es nur vereinzelt
Entbündelung gebe, so Otruba, der bei den Studienautoren, die kein
Zugangsmonopol der TA mehr sehen, eine "grobe Fehleinschätzung"
ortet.
"Keine bundesweite Grenzwertverordnung für Handymasten notwendig"
Zu aktuellen Diskussion über die Grenzwerteverordnung für
Handymasten meinte Otruba, die politische Situation sei zwar
verfahren die rechtliche Situation aber klar: "Es ist keine neue
Grenzwerteverordnung nötig, es gibt bereits die Vorgaben der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Grenzwerte der
EU-Kommission. Wir leben in einem Rechtsstaat, die Mobilfunkbetreiber
sind daher gut beraten, ihre rechtlichen Möglichkeiten
auszuschöpfen". Die Zuständigkeit für Grenzwerte liege aber eindeutig
bei Gesundheits- und nicht bei Infrastrukturministerium.
Telekom-Gesetz-Novelle
Zuversichtlich gab sich Otruba in Bezug auf die anstehende Novelle
zum Telekom-Gesetz. Signalen aus Brüssel zufolge könnten die noch
ausstehenden EU-Richtlinien, die in die Novelle eingerbeitet werden
sollen, noch heuer kommen, ab dem Frühling 2002 könnte daher
voraussichtlich die Telekom-Novelle in Angriff genommen werden, so
Otruba.
Telefongespräche zur Mobilkom künftig billiger
Nach der kürzlich gefällten Entscheidung der
Telekom-Control-Kommission über Zusammenschaltungstarife im
Mobilfunkbereich werden die Gesprächstarife ins Netz der Mobilkom
Austria sinken, kündigte Otruba an. Erstmals wurden bei
der Entscheidung über die Zusammenschaltungsgebühren, die eine
wesentliche Basis für die Endkundentarife darstellen, auch externe
Faktoren - wie etwa die bessere Erreichbarkeit durch ein Handy - mit
einbezogen. Die TA müsse im Gegenzug in Folge der neu festgelegten
Zusammenschaltungstarife ihre Gebühren für Gespräche ins
Mobilkom-Netz um 20 Groschen absenken, betonte Otruba. Die
alternativen Netzbetreiber seien - im Gegensatz zur TA - nicht
verpflichtet, die Tarifsenkung an die Endkunden weiterzugeben.
Allerdings könne der starke Wettbewerb zwischen den Telekombetreibern
eine Verbilligung der Gespräche ins Netz der Mobilkom bewirken, meint
Otruba. (APA)