Sexuelle Belästigung kann den Arbeitsplatz kosten - auch wenn sie nur verbal erfolgt. Wer eine Arbeitskollegin durch mehrmaligen Gebrauch eindeutiger Worte oder durch unsittliche, unerwünschte Anträge belästigt, setzt damit für den Arbeitgeber einen Entlassungsgrund. Ob durch eine Versetzung des aufdringlichen Kollegen auf eine andere Stelle ohne Kontaktmöglichkeit zu der Betroffenen Abhilfe hätte geschaffen werden können, ist dabei bedeutungslos. Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber in jedem Fall unzumutbar, so der Oberste Gerichtshof (9 ObA 319/00b, 10. 1. 2001). (lfa)
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