Das EU-Parlament hat am Dienstag seine Vorlage zur künftigen rechtlichen Handhabung von elektronischer Werbung beschlossen. Dabei handelt es sich allerdings um eine Kompromisslösung: Ein EU-weites Verbot von E-Mail-Werbung wie es die EU-Kommission vorschlägt soll es demnach nicht geben. Nur lästige Werbung mit automatischen Anrufsystemen (Voice Mail Systemen) und Werbung via SMS-Kurzmitteilung würden generell verboten. Was E-Mail-Werbung betrifft stellt die Vorlage jedem Mitgliedsstaat frei, ob Werbe-Mails ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen umfassend verbietet oder ob alle Kunden, die keine Werbe-Mails erhalten wollen, sich explizit in so genannten "Robinson"-Listen eintragen müssen. Generell dürfen Werbe-Mails künftig nicht mehr anonym versendet werden. Die Adresse des Absenders muss angegeben werden, damit der Empfänger diese Nachrichten auch wieder abbestellen kann. Technische Lösungen von Providern Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie haben Verbraucher außerdem das Recht, technische Lösungen von den Providern zu verlangen. So soll gleich im Betreff der Absender der elektronischen Post zu erkennen sein, um lästige E-Mails ohne Download zu löschen. Für die Arbeiterkammer (AK) ist der heutige Beschluss jedoch lediglich eine "Minimallösung", die inhaltlich zu wenig weit reichend sei. Österreich solle im Telekom-Ministerrat der EU für eine konsumentenfreundlichere Lösung eintreten: "Belästigende E-Mail-Werbung ohne Zustimmung des Empfängers muss europaweit verboten werden", forderten die AK-Konsumentenschützer am Dienstag in einer Presseinformation. (APA)