Wien - Ein letztes Treffen am Montag mit Vertretern der Kfz-Industrie und des -Handels sowie die Proteste u.a. der Autofahrerclubs konnten die zuständige Ministerin nicht umstimmen. Wie ein Sprecher von Monika Forstinger der bestätigte, sollen die längeren "Pickerl"-Intervalle als Teil des Verwaltungsreformgesetzes im Verfassungsausschuss beschlossen werden. Geht weiter alles nach parlamentarischem Fahrplan, dann dürfte die Neuregelung mit Jänner 2002 für die ab dann zugelassenen Neuwagen in Kraft treten. Erste Überprüfung erst nach drei Jahren Der Vorschlag, die Paragraf 57a-Begutachtungen für Neuwagen erst nach drei Jahren vorzusehen, hat in den vergangenen Wochen für lebhafte Diskussionen gesorgt. Die erste Überprüfung soll demnach erst nach drei Jahren, die zweite Überprüfung zwei Jahre danach und erst in der Folge wieder alljährlich erfolgen. Dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) erscheint dieses Intervall zu lange: "Je häufiger kontrolliert wird desto besser!" Allenfalls könnte man sich als Kompromiss vorstellen, dass die Erstbegutachtung spätestens nach zwei Jahren, dann wieder jährlich, erfolgt. Ähnlich auch ein Vorschlag des ÖAMTC, während man beim ARBÖ auf der jährlichen Überprüfung beharrt. (APA)