Ehrlich gesagt, wir haben ja nur darauf gewartet, was passiert. Vor kurzem stand hier - ein wenig versteckt - dass das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) darauf hinweist: Auch Inlineskater müssten - wie Radfahrer - "die Alkoholgrenze von 0,8 Promille" einhalten. Die Reaktionen entsprachen voll den Erwartungen: Ob wir noch ganz dicht seien, wurde etwa gefragt. Ob wir Schlafmützen denn verbüselt hätten, dass die Alkoholgrenze längstens auf 0,5 Promille gesenkt worden sei. Richtig! Und das ist im Prinzip richtig - das mit dem Grenzensenken. Die Passage mit dem Verbüseltsein weisen wir hingegen (in diesem Fall) zurück. Denn die 0,5-er Grenze gilt zwar für Autofahrer. Stimmt. Aber nicht für Radfahrer. Tatsächlich bestätigt uns auch Martin Vergener: "Ja, das ist korrekt - die 0,8-Promillegrenze gilt für alle Fahrzeuge. Und die 0,5-Promillegrenze wurde im Jänner 1998 für Kraftfahrzeuglenker eingeführt. Und ein Rad ist nun einmal kein Kraftfahrzeug, auch wenn es kraft der Wadeln angetrieben wird. Martin Vergener ist übrigens nicht irgendwer, sondern sitzt in der Rechtsabteilung des KfV. Und der muss es wissen. Korrekt! Daher gilt selbiges auch für die Skater. "Ist ein Skater auf dem Gehsteig unterwegs, gilt er rechtlich als Fußgänger. Fährt er hingegen auf dem Radweg, gelten für ihn die gleichen Gesetze wie für Radfahrer", erläutert Wegener. Und das ist noch lange nicht alles: Auch ein Handytelefonat ist für einen Radfahrer noch lang kein Grund, stehen zu bleiben und abzusteigen. Im Gegenteil: "Es gibt kein ausdrückliches Verbot für Radfahrer", bestätigt der Rechtsexperte vom KfV. Stimmt! Allerdings: Alles darf man sich auch wieder nicht erlauben. Die Fahrtüchtigkeit muss natürlich gewährleistet sein. Und Tätigkeiten, die vom Lenken ablenken, sind natürlich auch nicht drinnen. Kurz: Wer etwa beim Telefonieren in Schlangenlinien dahingurkt, muss selbstverständlich mit Strafen rechnen. Es stimmt also und in einem gewissen Rahmen kann man schon sagen: "Heut hob i so vü g'soffen - heut fahr i mit dem Radl ham." Und dann kann man unterwegs noch mit dem Handy anrufen: "Sssss isss leider ein bissssssi ssssspäter g'worden, Schatzi . . ." (AUTOMOBIL, 16.11.2001)