Unternehmen
Bank Burgenland zieht gegen Bankprüfer vor Gericht
Einstige Wirtschaftsprüfer sollen auf Schadenersatz in Höhe von 500 Milionen Schilling geklagt werden
Wien - Die Bank Burgenland,
die im Vorjahr Kredite im
Ausmaß von rund fünf Mrd. S
(363,4 Mio. Euro) wertberichtigen musste, wovon mehr als
die Hälfte auf die Howe-Gruppe des Industriellen Gualterio
Alejandro Hom-Rusch alias
Walter Alexander Thom entfielen, will sich jetzt an ihren
früheren Wirtschaftsprüfern,
die nach Auffliegen des Skandals durch die KPMG ersetzt
wurden, zumindest zum Teil
schadlos halten. Eine für
7. Dezember einberufene außerordentliche Hauptversammlung soll grünes Licht
für die Einbringung einer entsprechenden Klage geben.
Bank-Burgenland-Chef
Wolfgang Ulrich bestätigte
dem Standard, dass der
Wunsch nach einer Klage vom
Land Burgenland, dem Mehrheitseigentümer kam, der das
Institut mit Haftungen in Milliardenhöhe vor der Pleite bewahrte. Das Land werfe den
Wirtschaftsprüfern vor allem
vor, sie hätten nicht rechtzeitig auf die Probleme aufmerksam gemacht.
Gutachten
Die Klage, die jetzt eingebracht werden soll, wurde von
langer Hand vorbereitet. Bereits zu Jahresbeginn wurden
zwei Universitätsprofessoren
mit Gutachten beauftragt, die
entsprechende Möglichkeiten
prüfen sollten. Die Gutachten,
die jetzt vorliegen, deuten eine
Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Prüfer an.
Bisherige Vergleichsverhandlungen zwischen der
Bank Burgenland und den
Wirtschaftsprüfungsfirmen
führten zu keinem Ergebnis,
sagte Ulrich. Das Institut habe
den Prüfern empfohlen, sich
mit dem Mehrheitseigentümern in Verbindung zu setzen. Offenbar haben auch diese Gespräche zu keiner Einigung geführt, daher wird jetzt
der Gerichtsweg beschritten.
Schadenersatz
Kommen die Richter zu der Auffassung, dass die Prüfer
fahrlässig gehandelt und die
Gefahr, die dem Institut aus
den faulen Krediten an die
Hom-Rusch-Gruppe erwuchs,
nicht rechtzeitig erkannt haben, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht
werden.
Ulrich rechnet mit einem
interessanten Prozess, der
sich allerdings über Jahre hinziehen könnte. Experten halten seinen Ausgang für unsicher, da es bei der Beurteilung
auch auf den Grad der Fahrlässigkeit ankommen werde.
Prüfer weisen Vorwürfe zurück
In einer gemeinsamen
Stellungnahme wiesen die
Europa Treuhand Ernst &
Young sowie die zur Deloitte-
&-Touche-Gruppe gehörende
Österreichische Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Als Prüfer der
Bank Burgenland hätten sie
die gesetzlichen Vorschriften
und die berufsrechtlichen
Sorgfaltspflichten eingehalten, hieß es.
Über die von der Bank gewählte Vorgangsweise zeigte
sich ein Vertreter der Prüfungsfirmen, der namentlich
nicht genannt werden wollte,
irritiert. "Wir haben uns mitten in den Vergleichsverhandlungen befunden", sagte
er zum Standard. Dabei seien
allerdings die Vorstellungen
der Bank in eine Richtung gegangen, "die für uns jenseits
von Gut und Böse ist".
Nach der derzeitigen Gesetzeslage, die allerdings 2002
geändert wird, liegt die Haftungsgrenze der Wirtschaftsprüfer bei fünf Mio. Schilling. (Günter Baburek, DER STANDARD, Printausgabe 17.11.2001)