Wien - Die Bank Burgenland, die im Vorjahr Kredite im Ausmaß von rund fünf Mrd. S (363,4 Mio. Euro) wertberichtigen musste, wovon mehr als die Hälfte auf die Howe-Gruppe des Industriellen Gualterio Alejandro Hom-Rusch alias Walter Alexander Thom entfielen, will sich jetzt an ihren früheren Wirtschaftsprüfern, die nach Auffliegen des Skandals durch die KPMG ersetzt wurden, zumindest zum Teil schadlos halten. Eine für 7. Dezember einberufene außerordentliche Hauptversammlung soll grünes Licht für die Einbringung einer entsprechenden Klage geben. Bank-Burgenland-Chef Wolfgang Ulrich bestätigte dem Standard, dass der Wunsch nach einer Klage vom Land Burgenland, dem Mehrheitseigentümer kam, der das Institut mit Haftungen in Milliardenhöhe vor der Pleite bewahrte. Das Land werfe den Wirtschaftsprüfern vor allem vor, sie hätten nicht rechtzeitig auf die Probleme aufmerksam gemacht. Gutachten Die Klage, die jetzt eingebracht werden soll, wurde von langer Hand vorbereitet. Bereits zu Jahresbeginn wurden zwei Universitätsprofessoren mit Gutachten beauftragt, die entsprechende Möglichkeiten prüfen sollten. Die Gutachten, die jetzt vorliegen, deuten eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Prüfer an. Bisherige Vergleichsverhandlungen zwischen der Bank Burgenland und den Wirtschaftsprüfungsfirmen führten zu keinem Ergebnis, sagte Ulrich. Das Institut habe den Prüfern empfohlen, sich mit dem Mehrheitseigentümern in Verbindung zu setzen. Offenbar haben auch diese Gespräche zu keiner Einigung geführt, daher wird jetzt der Gerichtsweg beschritten. Schadenersatz Kommen die Richter zu der Auffassung, dass die Prüfer fahrlässig gehandelt und die Gefahr, die dem Institut aus den faulen Krediten an die Hom-Rusch-Gruppe erwuchs, nicht rechtzeitig erkannt haben, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Ulrich rechnet mit einem interessanten Prozess, der sich allerdings über Jahre hinziehen könnte. Experten halten seinen Ausgang für unsicher, da es bei der Beurteilung auch auf den Grad der Fahrlässigkeit ankommen werde. Prüfer weisen Vorwürfe zurück In einer gemeinsamen Stellungnahme wiesen die Europa Treuhand Ernst & Young sowie die zur Deloitte- &-Touche-Gruppe gehörende Österreichische Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Als Prüfer der Bank Burgenland hätten sie die gesetzlichen Vorschriften und die berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten eingehalten, hieß es. Über die von der Bank gewählte Vorgangsweise zeigte sich ein Vertreter der Prüfungsfirmen, der namentlich nicht genannt werden wollte, irritiert. "Wir haben uns mitten in den Vergleichsverhandlungen befunden", sagte er zum Standard. Dabei seien allerdings die Vorstellungen der Bank in eine Richtung gegangen, "die für uns jenseits von Gut und Böse ist". Nach der derzeitigen Gesetzeslage, die allerdings 2002 geändert wird, liegt die Haftungsgrenze der Wirtschaftsprüfer bei fünf Mio. Schilling. (Günter Baburek, DER STANDARD, Printausgabe 17.11.2001)