Wien - Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht hat mit Beschluss vom 12. November 2001 die Eintragung des von den EnergieAllianz-Unternehmen Bewag, Begas, EVN AG, Linz AG und Wiener Stadtwerke Holding AG beantragten Zusammenschlusses ihrer Strom- und Gasaktivitäten (mit Ausnahme von Netzbetrieb und Erzeugung) in einem Gemeinschaftsunternehmen unter der Bezeichnung EnergieAllianz verfügt, teilte die EnergieAllianz Freitagnachmittag mit. Mit dieser Entscheidung sei die Basis für die Bildung eines österreichischen Energiedienstleisters mit Multi-Utility Ausrichtung geschaffen, der als Marktführer bei den österreichischen Endkunden beste Voraussetzungen habe, nicht nur die Herausforderungen der europäischen Strom- und Gasmarktliberalisierung zu bewältigen. Neue Chancen könnten somit in Österreich und seinen Nachbarstaaten genutzt werden. (APA)