Buenos Aires - Argentinien hat die Auslieferung des gefürchteten Befehlshabers der Militärdiktatur (1976-1983), des früheren Generals Carlos Guillermo Suarez Mason, an Deutschland erwartungsgemäß abgelehnt. Die Regierung in Buenos Aires begründete ihre Entscheidung wie in mehreren früheren Fällen mit dem "Territorialprinzip". Dieser Grundsatz des Völkerrechts besagt, dass wegen eines Verbrechens nur dort Klage erhoben werden kann, wo es begangen wurde. Aus dem gleichen Grund wurden zugleich Auslieferungsanträge des spanischen Richters Baltasar Garzon gegen 18 weitere mutmaßliche Schergen des Militärregimes abgelehnt. Die Nürnberger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den argentinischen Militär wegen Mordes. Suarez Mason soll den Tod der deutschen Studentin Elisabeth Käsemann verschuldet haben. Die Tochter des Tübinger Moraltheologen Ernst Käsemann wurde nach Überzeugung der deutschen Justiz im März 1977 von argentinischen Sicherheitskräften "mit Wissen und Wollen des Beschuldigten interniert" und zweieinhalb Monate später hinterrücks erschossen worden. Suarez Mason war Mitte Oktober auf Grund eines internationalen Haftbefehls des Oberlandesgerichts Nürnberg in vorläufige Auslieferungshaft genommen worden. Er befand sich jedoch schon seit etwa zwei Jahren wegen des Vorwurfs in Untersuchungshaft, während der Militärdiktatur am Raub von Kindern entführter politischer Gegner beteiligt gewesen zu sein. Wie jedem Untersuchungshäftling in Argentinien über 70 Jahre blieb ihm eine Haftzelle erspart. Stattdessen stand er unter Hausarrest. Am 6. November war dann nach argentinischen Angaben der deutsche Auslieferungsantrag in Buenos Aires eingegangen. Die deutschen Ermittler stützen ihre Anklage hauptsächlich auf die Zeugenaussagen von Bekannten der 1977 getöteten Elisabeth Käsemann. Einige davon waren aus eigenem Antrieb und mit Unterstützung der in Nürnberg ansässigen "Koalition gegen Straflosigkeit" zu Vernehmungen nach Deutschland gereist. Insgesamt ermittelt die Nürnberger Justiz nach Angaben ihres Sprechers gegen 64 Beschuldigte, darunter auch gegen den früheren Niederlassungsleiter der Mercedes-Benz AG in Argentinien. Bei den übrigen handele es sich um frühere argentinische Militärs. Dabei geht es um 18 Mordfälle und einen Entführungsfall. (APA/dpa)