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Züricher Journalistin verliert Klage gegen BBC
Streit um Urheberrecht für Foto von Ex-Wachmann Meili
Eine Züricher Journalistin ist mit einer Urheberrechtsklage gegen die britische TV-Anstalt BBC gescheitert. Sie hatte für eine Pressefotografie eine Lizenz- und Verletzergebühr sowie Genugtuung verlangt. Die Journalistin hatte wegen der Verwendung eines Fotos von Ex-Wachmann Christoph Meili mit Akten der Schweizerischen Großbank UBS geklagt. Das Bild war ohne ihre Zustimmung im BBC- Dokumentarfilm "Nazi Gold" gezeigt worden. "Banal und einfallslos"
Bei der Fotografie hat es sich gemäß Zürcher Obergericht nicht um ein Werk nach Urheberrechtsgesetz gehandelt. Das Bild sei zwar wegen des Objektes einmalig, bezüglich Gestaltung und fototechnischer Mittel jedoch "banal und einfallslos". Schützenswert seien gemäß Urheberrechtsgesetz nur "geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst", die individuellen Charakter hätten, argumentierten die Richter.
Verhinderte Aktenvernichtung
Die Journalistin hatte Meili im Jänner 1997 fotografiert mit zwei alten Büchern mit Bank-Akten aus der Nazizeit, deren Vernichtung er verhindert hatte. Nach dem weltweiten Aufsehen, das die verhinderte Aktenvernichtung im Zusammenhang mit der Diskussion um die nachrichtenlosen Vermögen erhielt, war das Interesse an der einzigartigen Fotografie bei den Medien groß. (APA)