Parlament
ASVG-Novelle mit oder ohne Chipkartengebühr
Die Sitzung am Freitag beginnt (um 9 Uhr) mit einer Fragestunde,
in der Innenminister Ernst Strasser (V) sich den Fragen der
Abgeordneten stellt. Mit 17 Punkten ist die Tagesordnung dieser
Sitzung die kürzeste in dieser Woche. Schwerpunkt ist die
Sozialpolitik.ASVG-Novelle
Zunächst steht die 59. ASVG-Novelle zur Debatte und Abstimmung.
Diese schafft die Möglichkeit, auf Antrag und auf freiwilliger Basis
medizinische Notfalldaten auf der Sozialversicherungs-Chipkarte
speichern zu lassen. Nicht enthalten ist in der Novelle noch die
geplante Einführung einer Chipkartengebühr. Nach heftigen Protesten
wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen neuen Vorschlag
ausarbeiten soll. Vor allem soll eine Regelung gefunden werden, wie
die Gebühr unbürokratisch und ohne zusätzliche Belastung eingehoben
werden kann. Die Klubobleute der Regierungsparteien haben jedoch
gemeint, dass die Gebühr - in Form eines Abänderungsantrages im
Plenum - doch noch mit dieser Novelle kommen könnte.
Weiters beinhaltet diese ASVG-Novelle die umstrittene
Informationsverpflichtung für die Sozialversicherungsträger. Diese
sieht vor, dass die Träger Schreiben an die Versicherten zunächst dem
Sozialministerium als Aufsichtsbehörde vorlegen müssen. Weiterer
Kernpunkt der Novelle ist der schon vor längerer Zeit angekündigte
Zusammenschluss der beiden größten Pensionsversicherungsanstalten -
jener der Arbeiter und jener der Angestellten.
Senkung der Arbeitsunfälle
Danach stehen die Novelle zum Arbeitsinspektions-, zum
ArbeitnehmerInnenschutz- und zum Bauarbeitenkoordinations-Gesetz auf
der Tagesordnung. Primäres Ziel der Reformen in diesen Bereichen ist
die Senkung der Zahl der Arbeitsunfälle sowie die Eindämmung von
Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Erkrankungen. Im
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wird etwa das starre System der
Mindesteinsatzzeiten für Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte
durch ein gefahrenangepasstes, differenziertes "Drei-Stufen-System"
(Büroarbeitsplätze - sonstige Arbeitsplätze - Nachtarbeitsplätze)
ersetzt. Die Einsatzzeiten sonstiger Fachexperten (z.B.
Arbeitspsychologen, Chemiker, Toxikologen) werden ebenso wie die
Folge-Evaluierungen (Mutterschutzgesetz, Arbeitsstoffevaluierung
etc.) in die neugestaltete Präventionszeit eingerechnet, wodurch
keine zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber entstehen. Im
Arbeitsinspektionsgesetz wird z.B. der Ermessensspielraum der
Arbeitsinspektion, ihre Kontrollen anzukündigen (was nach geltendem
Recht nur sehr eingeschränkt möglich ist) entscheidend ausgeweitet.
Familienbeihilfe
Der Nationalrat wird dann noch mit einer Änderung des
Familienlastenausgleichsgesetzes die Familienbeihilfe ab 2003
erhöhen. Für Kinder zwischen dem vierten und dem vollendeten zehnten
Lebensjahr wird die Beihilfe um 7,3 Euro (100 S) auf 112,7 Euro
(1.550 S) erhöht und für erheblich behinderte Kinder auf 138,3 Euro
(1.903 S).
Gehaltskassengesetz 2002
Schließlich wird noch das Gehaltskassengesetz 2002 für die
Angestellten in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
beschlossen. SPÖ-Anträge zu Patientenentschädigungen bei
medizinischen Behandlungsfehlern wurde bereits im
Gesundheitsausschuss von der Regierungsmehrheit abgelehnt.
Zuletzt werden noch zwei Anträge der SPÖ zu den Themen ÖIAG und
Pflanzenschutzmittelgesetz in Erster Lesung behandelt.(APA)