Die Europäische Kommission will künftig bei der Telekom-Regulierung der EU-Mitgliedsstaaten mitsprechen. In einer Neuauflage der Telekom-Richtlinie will sich die Kommission die Beeinflussung von Regulierungsentscheidungen vorbehalten, wogegen sich bereits mehrere Mitgliedsstaaten kritisch geäußert haben. Als Kompromiss soll das Beeinflussungsrecht nun auf bestimmte Fragen beschränkt werden, erklärte Robert Klotz von der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission auf Anfrage am Montag in Wien. Spätestens im Frühjahr 2002 Wann die neue Richtlinie von den EU-Ministern abgesegnet wird, ist noch offen. Der nächste Telekom-Ministerrat ist für 6. und 7. Dezember in Brüssel angesetzt. Möglicherweise könnte es noch zu einem weiteren Treffen am 22. Dezember kommen. Einiges deute aber darauf hin, dass es noch heuer zu einer Einigung kommen werde, meinte Klotz. Dass das Paket kommen werde, bezeichnete Klotz als fix. So es heuer keine Einigung gebe, werde die Richtlinie voraussichtlich spätestens im Frühjahr 2002 verabschiedet werden. Neben dem Mitspracherecht der EU-Kommission bietet die neue Regelung allerdings wenig Zündstoff. Es werde weiterhin eine assymetrische Regulierung geben, die jeweiligen Marktführer würden weiterhin nach strengere Kriterien bewertet als Neueinsteiger, betonte Klotz weiter. Ein flächendeckender nachhaltiger Wettbewerb, der nur noch einer Kontrolle nach dem Wettbewerbsrecht, besteht heute noch nicht. "Das ist die Überzeugung der Mitgliedsstaaten", sagte der EU-Wettbewerbshüter. 25 Prozent Die Definition der Marktbeherrschung im Telekom-Bereich wird durch die Novellierung der Richtlinie allerdings eingeschränkt. Galt in der bisherigen Richtlinie schon ein Marktanteil von 25 Prozent als marktbeherrschend, soll nach der neuen Richtlinie auch im Telekom-Gesetz die Definition des Kartellrechts gelten, laut Klotz ein Marktanteil von 40 bis 50 Prozent. Grundsätzlich soll es aber durch die Reform mehr Spielraum für die Regulierungsbehörden geben. Das "4-Märkte-Dogma" - derzeit wird nur nach Mobilfunk, Festnetz, Zusammenschaltungs- und Mitleitungsmarkt unterschieden - werde fallen. Stattdessen sollen die jeweiligen Märkte differenzierter betrachtet werden. Außerdem soll der Anwendungsbereich der Telekom-Richtlinie auf alle elektronischen Kommunikationsdienste, als auch etwa auf die Telefonie via Internet oder auf Telekabel und Satelliten-TV ausgedehnt werden. Nach der Novellierung der EU-Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten die neue Richtlinie laut Klotz bis Mitte 2003 im nationalen Recht umsetzen. Auch in Österreich steht damit eine Novellierung des Telekom-Gesetzes an. So es heuer noch zu einer Einigung der EU-Kommission kommt, will das Verkehrsministerium noch vor dem Sommer 2002 einen Entwurf vorlegen, der dann - "nach optimistischer Sichtweise" - im Herbst dem Parlament vorgelegt werden könnte, sagte der zuständige Sektionschef Hermann Weber am Montag. (APA)