Inland
Volkszählung: Bummelstudenten müssen sich "hauptmelden"
Verwaltungsgerichtshof veröffentlicht Richtlinien für Wohnsitzreklamationen
Wien - Wer als "auswärtiger" Student in Wien lebt und noch
Familienbeihilfe bezieht, kann seinen Hauptwohnsitz getrost am
Heimatort belassen. Berufstätige oder Bummelstudenten dagegen werden
sich in Wien wohl "hauptmelden" müssen. Das geht aus nun
veröffentlichten "Musterurteilen" des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
zu den Reklamationsverfahren im Gefolge der Volkszählung hervor.
Bei Innenministerium und Bundesländern wurden im Gefolge der
Volkszählung rund rund 70.000 Wohnsitzreklamationen eingebracht. Der
Großteil davon aus den großen Universitätsstädten Wien und Linz. Der
Verwaltungsgerichtshof befürchtet, von Tausenden dieser Fälle
überschwemmt zu werden, da zumindest ein Teil im Zuge des
Instanzenweges auch bei ihm landen könnte. Die Musterfälle sollen nun
einerseits den zuständigen Beamten als "Richtlinie" dienen, den
reklamierenden Bürgermeistern aber auch die Aussichten einer Berufung
beim VwGH vor Augen führen.
"Die Behörde ist zwar in der Sache, aber nicht in anderen Fällen,
an unsere Rechtsansicht gebunden", meinte VwGH-Sprecher Heinz Kail. "Aber wenn sie wissen, wie wir entscheiden, dann hat es
ja keinen Sinn, gegen uns zu entscheiden." Der Verwaltungsgerichtshof
hoffe, dass rund 80 Prozent der Reklamationsfälle durch die nun
vorliegenden Richtlinien abgedeckt sind, so Kail. Genaue Zahlen habe
man aber nicht. (APA)