Wien - Wer als "auswärtiger" Student in Wien lebt und noch Familienbeihilfe bezieht, kann seinen Hauptwohnsitz getrost am Heimatort belassen. Berufstätige oder Bummelstudenten dagegen werden sich in Wien wohl "hauptmelden" müssen. Das geht aus nun veröffentlichten "Musterurteilen" des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zu den Reklamationsverfahren im Gefolge der Volkszählung hervor. Bei Innenministerium und Bundesländern wurden im Gefolge der Volkszählung rund rund 70.000 Wohnsitzreklamationen eingebracht. Der Großteil davon aus den großen Universitätsstädten Wien und Linz. Der Verwaltungsgerichtshof befürchtet, von Tausenden dieser Fälle überschwemmt zu werden, da zumindest ein Teil im Zuge des Instanzenweges auch bei ihm landen könnte. Die Musterfälle sollen nun einerseits den zuständigen Beamten als "Richtlinie" dienen, den reklamierenden Bürgermeistern aber auch die Aussichten einer Berufung beim VwGH vor Augen führen. "Die Behörde ist zwar in der Sache, aber nicht in anderen Fällen, an unsere Rechtsansicht gebunden", meinte VwGH-Sprecher Heinz Kail. "Aber wenn sie wissen, wie wir entscheiden, dann hat es ja keinen Sinn, gegen uns zu entscheiden." Der Verwaltungsgerichtshof hoffe, dass rund 80 Prozent der Reklamationsfälle durch die nun vorliegenden Richtlinien abgedeckt sind, so Kail. Genaue Zahlen habe man aber nicht. (APA)