Wien - Die Abfertigung neu kann dem Arbeitnehmer eine kräftige Zusatzpension bescheren. Diese Botschaft versuchte am Dienstag der ÖAAB bei der Präsentation des sogenannten "Abfertigungsrechners" zu vermitteln. Als Beispiel diente u.a. eine 20-jährige mit einem Einkommen von 25.000 Schilling. Sie würde bei einer Beschäftigung bis zum 60. Lebensjahr auf eine monatliche Zusatz-Pension von mehr als 11.000 Schilling kommen. Bei der Auszahlung in einem Schwung würde sie 1,6 Millionen Schilling lukrieren. Grundkomponenten bei dieser Rechnung sind - wie im Sozialpartnerpapier vorgesehen - ein Beitragssatz von 1,53 sowie eine durchschnittliche Gehaltserhöhung um drei Prozent sowie sechs Prozent Rendite. Deutlich geringer fällt der Anspruch naturgemäß bei einer kürzeren Beitragsdauer aus. Ein Mann mit 35 Jahren und 30.000 Schilling erhielte rund 4.600 Schilling Zusatz-Pension bzw. eine Einmal-Auszahlung von etwa 656.000 Schilling, sofern er bis zum gesetzlichen Pensionsalter von 65 arbeitet. Simpler Rechenvorgang Der Rechner selbst funktioniert unspektakulär. Er ist auf der Homepage des ÖAAB zu finden und basiert auf einem höchst simplen Prinzip. Man gibt Alter und Gehalt ein, dann gibt der Rechner die Höhe der Abfertigung aus. Vergleiche mit der alten Abfertigungssumme sind laut ÖAAB-Obmann Werner Fasslabend nicht möglich. Schwierig wird es auch, wenn man die Abfertigungshöhe für beispielsweise drei Jahre Tätigkeit berechnen will. Da als Schlussdatum immer das gesetzliche Pensionsalter (60 bzw. 65) herangezogen wird, muss man sich bei der Eingabe deutlich älter machen, um zum richtigen Ergebnis zu kommen. Insgesamt ist der ÖAAB mit der Abfertigungs-Debatte jedenfalls zufrieden. Die anfängliche Kritik am niedrigen Beitragssatz ist deutlich leiser geworden. Fasslabend meinte am Dienstag, der nun ausgehandelte Beitragssatz sei der richtige für die Umstellungsphase. Was in einigen Jahren passiere, werde man sehen. Zum Zeitplan erklärte der ÖAAB-Chef, er erwarte einen Ministerratsbeschluss am 12. März 2002, durch den Nationalrat sollte die Abfertigung neu knapp nach Ostern am 17. oder 18. April gehen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der 1. Juli anvisiert. (APA)