Wien - Eigentlich war die Sache ein Lappalie. Eine, die heute niemanden interessieren
würde. Weil sogar das Jugendgericht nicht strafen wollte wollte: Wenn Cevad seine Lehre beendet, sprachen die Richter 1993, müsste er nicht ins Gefängnis. Und sogar,
wenn er für die Anfang der 90er Jahre begangenen Delikte gesessen hätte, wäre das heute
egal: Jugenddelikte. Tilgung.
Aber Cevad ist kein Österreicher. Deswegen hat ihn die Lappalie acht Jahre gekostet.
Und Cevad hatte Glück: Andere Jugendliche mit dem falschen Pass kamen nie wieder
nach Hause.
Cevad ist heute 23 Jahre alt. Türke. Mit drei Jahren kam er nach Wien. Mit 14 gehörte er
zu einer jener Gruppen, die damals "Banden" hießen. Die Delikte lagen jenseits der "Bubenstreiche" - Schlägereien, Diebstähle - waren aber doch juvenile Klassiker.
So sahen das auch die Richter. Sie wollten Cevad eine Chance geben. Die Fremdenpolizei nicht: Sie interessierte nicht das tatsächliche, sondern das theoretisch höchstmögliche Urteil - und schob Cevad ab. Cevad war gerade 16 geworden. Er konnte kaum türkisch.
"Deniz Koyü" heißt "Dorf am Meer". In dem kleinen Kaff an der Schwarzmeerküste gibt
es einfach nicht mehr, woran man einen Namen hängen könnte. Keine asfaltierten
Straßen. Selten Strom. Kaum Menschen: Wer konnte, war längst nach Österreich oder
Deutschland gegangen. Um zu arbeiten. Cevad kannte Deniz Koyü nur aus drei, vier Urlauben. Aber außer der hier gebliebenen, über 80-jährigen Großmutter gab es in der Türkei keine nahen Verwandten. "Das ist nicht das Meer. Das ist eine Mauer die mich von zu
Hause trennt," sagte der Bub 1994 in einen kitschigen Sonnenuntergang am Strand. Er
versuchte, nicht zu weinen.
Einen zweiten Winter, erzählte Cevad eineinhalb Jahre später wieder in Wien, hätte er
nicht durchgestanden: "Ich bin nach Hause gefahren." Mit Linienbussen durch Rumänien und Ungarn. Zu Fuß über die grüne Grenze.
Kafka grüßt
Cevads Befreiungsschein war noch gültig: Er arbeitete legal. Bis ihn die Polizei abholte: Beim Jugendgericht lag immer noch sein Akt. Da er seine Lehre nicht abgeschlossen hatte wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Routinemäßig. Ebenso routinemäßig fragte die Polizei bei der
Krankenkasse. "Die Polizisten haben gefragt, ob ich deppert bin, hier legal zu arbeiten."
Cevad saß seine alte Strafe ab - und kam im Zuge einer Begnadigungsaktion früher
frei: Als die Fremdenpolizei den Häftling abschieben wollte, war er schon entlassen
worden. Man schrieb November 1998.
1997 war das Fremdengesetz geändert worden. Leute wie Cevad dürfen seither nicht mehr abgeschoben werden - Cevad, so die Ausländerbehörde 1998, müsse trotzdem raus: Er habe sich
schließlich die letzten drei Jahre über nicht legal in Österreich aufgehalten.
"Absurd", so Cevads Anwalt Wilfried Embacher. Der Akt ging zum Verwaltungsgerichtshof. Cevad in den Untergrund. Zuckte bei jedem Polizisten zusammen. Führerschein? Ausbildung? Wohnung? Familie? Undenkbar.
Dieser Tage entschied der Verwaltungsgerichtshof: Cevad darf bleiben. Endlich wie ein Mensch leben. In der Stadt, in der er aufgewachsen ist. Eigentlich eine Lappalie.
* Anmerkung des Autors: Ich habe Cevad 1994 in der Türkei
besucht. Auf dem Rückflug saß ein anderer abgeschobener Jugendlicher neben mir. Das Innenministerium hatte ihn "begnadigt" - unter der Bedingung, dass niemand darüber
berichten dürfe. (Thomas Rottenberg; DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.11.2001)