Wien - Verfassungswidrigkeit rund um das am Mittwoch vom Nationalrat zu beschließende Vorruhestandsmodell für Beamte sieht der Rechtsanwalt Herbert Pochieser. Verfassungswidrig sei die Diskriminierung aller anderen Arbeitnehmer, die um die den Beamten im Zuge der Sparmaßnahmen angebotene Frühpensionierung ohne Abschläge ab 55 Jahren mühsam kämpfen müssten. Das sei "unsachlich und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz", so Pochieser. Pochieser empfiehlt allen Arbeitnehmern, Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzulegen. Dazu müsse ein Pensionsantrag gestellt werden, sobald ein Arbeitnehmer 55 Jahre alt ist. Der Bescheid über die Ablehnung kann dann beim VfGH angefochten werden. Pochieser verweist darauf, dass jeder einzelne Arbeitnehmer sich an den VfGH wenden müsse, um von einem VfGH-Entscheid profitieren zu können. Mit dem Vorruhestandsmodell für den Öffentlichen Dienst sollen alle Beamten, deren Arbeitsplätze aufgelassen werden, bewegt werden, mit 55 Jahren in Frühpension zu gehen. Deshalb wurde auf Abschläge auf die Pension verzichtet, die frühpensionierten Beamten enthalten 80 Prozent ihres Letztbezuges. Gewerkschaft fordert Gleichbehandlung Als "Unsozialplan" kritisiert der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Johann Driemer, die von der Regierung initiierte Frühpensionsregelung für Beamte. Dieses Vorruhestandsmodell, wonach Beamte mit 55 Jahren in Frühpension geschickt werden, gleichzeitig aber Schwerstarbeitern nach wie vor eine Berücksichtigung ihrer Belastungen im Pensionsrecht verweigert werde, verletze das Prinzip der Gleichbehandlung. Nur wenn es der Regierung nütze, würden Leute in Frühpension geschickt, nicht aber, wenn die Gesundheit der Betroffenen davon abhängt, warf Driemer der Regierung vor. Dabei würden die Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft ganz besonders unter den Schritten, die die derzeitige Regierung im Pensionsrecht gesetzt habe, leiden. Die Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit wurde gestrichen, das Pensionsanfallsalter überfallsartig erhöht. Driemer bekräftigte die Forderung der Gewerkschaft, die Versicherungszeiten von Personen, die unter schwersten körperlichen Arbeitsbedingungen geleistet werden, mit einem höhen Faktor im Pensionsrecht zu berücksichtigen. Die Regierung müsse von der sachlich ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Gesellschaftsgruppen im Pensionsrecht abgehen. (APA)