Panorama
Neue Verkehrsvorschriften für Österreichs Straßen
Novelle schreibt mehr Unterrichtseinheiten für A-Schein vor
Wien - Wieder einmal müssen sich die rot-weiß-roten
Verkehrsteilnehmer auf einige Neuerungen einstellen: "Die 47. Novelle
zur Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) bringt in einigen
Punkten verbesserte Sicherheit und geplagten Anrainern ruhigeren
Schlaf", meinte der Leiter der Rechtsabteilung des
Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), Armin Kaltenegger am Mittwoch.Rückfahrwarner leiser stellen
Künftig müssen die Rückfahrwarner der Lkw über 3,5 Tonnen leiser
geschaltet werden können, der hohen Zahl an Motorradunfällen wird mit
einer umfangreicheren Ausbildung gegengesteuert, die
Höchstgeschwindigkeit von Gelenkbussen wird auf europäisches Niveau
gesenkt, Lkw über 3,5 Tonnen müssen mit einem vorderen
Unterfahrschutz ausgerüstet sein und Microcars werden leichter
erkennbar.
Kaltenegger: "Im letzten Moment verhindert werden konnte das
achsweise Vermischen von Sommer- und Winterreifen. Die Zulässigkeit
der Anbringung von Tönungsfolien auf den hinteren Seiten- und auf der
Heckscheibe wurde allerdings durch die Novelle bekräftigt."
A-Schein: Statt acht nun zwölf Unterrichtseinheiten
Die praktische Ausbildung für die Klasse A wird von bisher acht
auf nunmehr zwölf Unterrichtseinheiten ausgedehnt.
Gelenkbusse müssen langsamer fahren
Gelenkbusse dürfen künftig auf Freilandstraßen nur mehr 70 statt
80 km/h und auf Autobahnen 80 statt 100 km/h fahren. Lkw über 3,5
Tonnen müssen künftig mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet
sein.
Führerscheinfreie "Mopedautos" besser kennzeichnen
Microcars müssen ab 1. April 2002 hinten über ein kreisrundes,
weißes, retroreflektierendes Pickerl mit der Zahl "45" verfügen.
Damit ist für nachfolgende Verkehrsteilnehmer leichter zu erkennen,
dass es sich bei dem Fahrzeug um ein führerscheinfreies "Mopedauto"
handelt, das eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht.´(APA)