Wien - Mit 1. Jänner 2002 treten neue Regelungen zur Gewährleistung in Kraft. Diese bringen für Käufer große Vorteile und können im Verbrauchergeschäft nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, betonte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch in einer Aussendung.
Die Details: Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen verlängert sich von sechs Monaten auf zwei Jahre (Bei Vereinbarung kann die Frist bei gebrauchten Waren auf bis zu einem Jahr verkürzt werden). In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache muss künftig der Unternehmer beweisen, dass der aufgetretene Mangel nicht bei Übergabe vorgelegen hat, sondern etwa auf Bedienungsfehler oder übergebührliche Abnützung zurückzuführen ist. Montagefehler bzw. mangelhafte Montageanleitungen, die zu Mängeln führen, lösen ebenfalls Gewährleistungspflichten aus.
Der VKI forderte den Handel auf, mit Konsumenten im Zuge des Weihnachtsgeschäftes diese neuen Regelungen freiwillig zu vereinbaren. Derzeit angebotene "Zwei-Jahres-Garantien" sind dem Verein zufolge kein Ersatz für gesetzliche Rechte auf Gewährleistung. Diese Garantien sehen in der Regel nur die Reparatur von Mängeln vor. Ist dies nicht möglich oder - aus Sicht des Unternehmers - unwirtschaftlich, dann gebe es keine weiteren Rechte.
Aus der Gewährleistung könnte man in solchen Fällen aber Austausch der Ware, Preisminderung und sogar Vertragsauflösung, also Rückgabe von Ware und Geld, verlangen, so der VKI. (APA)