Einen Schlussstrich unter einen schon länger schwelenden Konflikt um das Recht zur Verwendung des Domainnamens "www.bundesheer.at" im Internet hat nun der Oberste Gerichtshof gezogen: Nach einem kürzlich zugestellten Entscheid dürfe ab sofort nur mehr das Bundesheer diese Adresse als Bezeichnung für seine Homepage führen, teilte das Verteidigungsministerium am Mittwochnachmittag in einer Aussendung mit. "Derartiger Gebrauch verletzte schutzwürdige Interessen" Im Zuge des Verfahrens sei festgestellt worden, dass das Heer eine ausschließliche Berechtigung zur Verwendung dieser Bezeichnung besitze. "Dem Namensträger muss ein berechtigtes Interesse daran zuerkannt werden, dass sein Name nicht gebraucht wird, um die Aufmerksamkeit auf Aktivitäten zu lenken, mit denen er nichts zu tun hat", ein derartiger Gebrauch verletzte schutzwürdige Interessen des Namensträgers, heißt es im Gerichtsenscheid. Weitreichende Konsequenzen Aus dem Spruch des OGH dürften sich nun auch weitreichende Konsequenzen für eine Reihe weiterer anhängiger Fälle ergeben, bei denen die Namen öffentlicher Einrichtungen von privaten Anbietern als Domainnamen gewählt wurden. Das Bundesheer wird nach Zuordnung von "bundesheer.at" durch die Registrierungsfirma künftig auch unter dieser Adresse erreichbar sein: "Wo Bundesheer draufsteht, muss auch Bundesheer drin sein", hieß es dazu aus dem Ministerium. Alle bisherigen Gerichtsentscheidungen sind auf der bisherigen Homepage des Bundesheeres abzurufen. Dort ist auch die OGH-Entscheidung zu finden. (APA)