Telekom
Kunden kommen um Telefonsex-Rechnung nicht herum
Deutscher Bundesgerichtshof entschied zu 0190-Sondernummern
elefonsex-Kunden müssen ihre Rechnung für die teuren Gespräche über Sondernummern mit der Vorwahl 0190 in
jedem Fall bezahlen. Wie am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, können sie sich nicht darauf
berufen, Telefonsex sei sittenwidrig. Denn das Telefonnetz selbst und der Vertrag mit dem Betreiber sei "wertneutral", heißt es in der
Begründung.
Damit bestätigte der BGH die Forderung eines Mobilfunkbetreibers von über 20.000 Mark (10.226 Euro/140.711 S). Die Kundin hatte die
Zahlung mit dem Hinweis verweigert, ihr Vater habe die hohen Rechnungsbeträge verursacht, weil er über teure 0190-Sondernummern
Telefonsex betrieben habe. Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung seien Telefonsex-Verträge aber sittenwidrig und daher nichtig.
Die obersten Zivilrichter folgten dieser Argumentation nicht. Das Vertragsverhältnis der Kundin bestehe auch bei 0190-er Nummern
gegenüber dem Netzbetreiber. Diesem schulde sie das Geld für die Telefonverbindungen. "Der Netzbetreiber hat keinen Einfluss darauf,
welche Teilnehmer zu welchen Zwecken in telefonischen Kontakt treten", betonten die Karlsruher Richter. "Der Inhalt der geführten
Gespräche ist für ihn nicht kontrollierbar und geht ihn nichts an." Das Verhältnis zwischen Kunde und Netzbetreiber ändere sich auch nicht
dadurch, dass in der Telefongebühr die Vergütung für den Telefonsex-Anbieter enthalten ist.
Grundsätzlich können in sittenwidrigen Verträgen vereinbarte Zahlungen nicht eingeklagt werden. Angesichts seiner Argumentation konnte es
der BGH aber offen lassen, ob er überhaupt an seiner Rechtsprechung von 1998 festhalten will, wonach Telefonsex sittenwidrig ist. Hier
ergebe sich in jedem Fall eine "völlig neue" Situation, wenn das geplante Prostituiertengesetz in Kraft trete, das unter anderem Prostituierten
ermöglichen soll, die Honorare ihrer Freier auch gerichtlich einzufordern.
In Österreich subsummiert die Telekom Austria unter der Vorwahl 0930 angewählte "einschlägige" Verbindungen auf der Telefonrechnung
bisher unter der Rubrik "besondere Dienste". Der Kunden kann aber auch einen Einzelgesprächsnachweis verlangen. Im Lauf des nächsten
Jahres sollen die Rechnungen dahingehend verändert werden, dass 0930-Nummern explizit angeführt sind. Auseinandersetzungen, wonach
die Bezahlung unter dem Argument der Sittenwidrigkeit verweigert worden wäre, habe es hier zu Lande nicht gegeben, teilte das
Unternehmen auf Anfrage mit. Gespräche mit Erotiklines müssten selbstverständlich bezahlt werden. (APA)