Wien - Kritik an der Bankenaufsicht übt der Rechnungshof in einem Sonderbericht, der am Donnerstag im Parlament behandelt wurde. Auf Basis der derzeit bestehenden Organisation sowie der rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen könne auch in Zukunft ein "Fall Riegerbank" nicht ausgeschlossen werden, mahnen die Prüfer des Rechnungshofes.

Wie berichtet, wurde über die Rieger Bank AG am 27. Oktober 1998 das Konkursverfahren eröffnet, das bis heute nicht abgeschlossen ist. Gegen die Bank, die vor allem im Wechselstuben-, Effekten-und Depotgeschäft tätig war, wurden 1275 Forderungen über insgesamt 1,5 Mrd. S (109 Mio. Euro) angemeldet, wovon vom Masseverwalter eine Mrd. S anerkannt wurden.

Der Rechnungshof wies in seinem Bericht darauf hin, dass aus den Jahresabschlüssen der Rieger Bank AG, die sich nachträglich allerdings als teilweise unrichtig erwiesen, keine hinreichend beweisbaren Verdachtsmomente für eine bevorstehende Gläubigergefährdung ableitbar gewesen seien.

Die mangelnde Sorgfalt des Bankprüfers (Wirtschaftsprüfers), der vom jeweiligen Kreditinstitut bestellt werde, bilde die entscheidende Schwachstelle im gesamten aufsichtlichen Kontrollsystem. Nicht nur die Bankenaufsicht, auch der Aufsichtsrat hätten sich auf die testierten Jahresabschlüsse des Wirtschaftsprüfers verlassen.

Zur Entlastung der Bankenaufsicht führte der Rechnungshof auch ins Treffen, dass sich deren Aufgaben und Arbeitsmenge seit der letzten Gebarungsüberprüfung im Jahre 1993 vermehrt hätten. Der Personalzuwachs (von 25 auf 30 Mitarbeiter) habe mit dieser Aufgabenvermehrung aber nicht Schritt gehalten, obwohl die Bankenaufsicht durch die Oesterreichische Nationalbank und teilweise auch durch die Bundeswertpapieraufsicht unterstützt worden sei.

In dem Sonderbericht wurde empfohlen, die Anzahl der in die Bankenaufsicht eingebundenen Stellen zu verringern. Allein im Finanzministerium ist die Bankenaufsicht auf vier verschiedene Abteilungen aufgeteilt. Außerdem wurde angeregt, die Bankprüfer strengeren Anforderungen zu unterwerfen und der Bankenaufsicht verstärkte Mitwirkungsrechte bei deren Auswahl einzuräumen. (red, Der Standard, Printausgabe, 23.11.01)