DSA Marina Sorgo, Geschäftsführerin der Interventionsstelle Steiermark
murlasits
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Die seit 1995 als Projekt und seit 1997 als Opferschutzeinrichtung anerkannte Stelle beschäftigt sich im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes mit der Betreuung von Gewalt-/Bedrohungsopfern. Wird von der Gendarmerie oder Polizei ein Betretungsverbot verhängt, muss die Interventionsstelle sofort sowohl über den Tatbestand, als auch über die persönlichen Daten der Betroffenen informiert werden. Per Telefon oder per Post wird dann Kontakt aufgenommen, um zum Beispiel gemeinsam einen individuellen Sicherheitsplan zu erarbeiten oder Unterstützung beim Verfassen von Anträgen oder Klagen zu geben. Das interdisziplinäre Team aus Juristinnen und Sozialarbeiterinnen unterstützt auch bei der Arbeit mit den betroffenen Kindern, bietet Entscheidungshilfen oder Weitervermittlung beziehungsweise Übergabe an andere Sozialeinrichtungen. Im Bedarfsfall kann sogar eine Psychotherapeutin herangezogen werden. Eine Mitarbeiterin des Teams ist ausserdem für die Betreuung von Migrantinnen zuständig, da sich dort nicht nur die Problemfelder der Gewalterfahrung ergeben, sondern auch interne wie Kommunikationsschwierigkeiten oder auch externe wie Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Grosse Zweifel äußert sie aber vor allem über den Umgang mit den Geldern im Opferhilfetopf. Dort werden die Bußgelder von Diversionen gesammelt und sollten eigentlich für die Betreuung der – wie sein Name schon sagt – Opfer verwendet werden. Da die Abrechnung mit dem Justizministerium aber derart kompliziert und umständlich zu handhaben ist, sind mittlerweile erst ungefähr ein Zehntel (!) der Gelder ausgeschöpft worden. Zusammen mit anderen Sozialeinrichtungen wird es deshalb in Zukunft vermehrt Aktivitäten zu dieser Problematik geben. Da hoffen wir doch mal, dass dieser Opfertopf nicht für das Nullbudget eingerichtet worden ist ... (e_mu)