Wien - Die Aussichten der SPÖ auf eine Abstimmung über ihren heute, Freitag, eingebrachten Neuwahlantrag scheinen eher gering. Der im Plenum eingebrachte Initiativantrag auf vorzeitige Neuwahlen wird noch im Laufe des Tages dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Und dort ist nach Aussagen von ÖVP-Klubobmann Andreas Khol mit einer Vertagung zu rechnen. Die kann bis zum Ende der Legislaturperiode - mit dem dann ohnehin alle nicht erledigten Anträge verfallen - dauern. "Die Möglichkeiten der Opposition im Ausschuss sind beschränkt", erklärte VP-Klubdirektor Werner Zögernitz am Freitag gegenüber der APA. Zunächst muss es der Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses schaffen - und die wird einvernehmlich festgelegt. Das sei Gegenstand von Verhandlungen, so Zögernitz. Sobald ein Antrag im Ausschuss behandelt wird, gibt es drei Szenarien: Findet er eine Mehrheit im Ausschuss, wird er dem Plenum des Nationalrats zur Abstimmung vorgelegt. Bei einer Ablehnung übermitttelt der Ausschuss einen negativen Bericht an die Abgeordneten. Die dritte und wahrscheinlichste Möglichkeit für den Neuwahlantrag ist eine Vertagung mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ bzw. eine Zuweisung an einen Unterausschuss. Die Opposition kann, so Zögernitz, zwar auf eine rasche Einberufung des Verfassungsausschusses drängen. Es liegt jedoch in den Händen der ÖVP- und FPÖ-Mandatare, die über eine Mehrheit im Ausschuss verfügen, ihn beliebig oft bis zum Ende der Legislaturperiode vertagen. Auch die Möglichkeit des Fristsetzungsantrages hilft der SPÖ da wenig: Sie kann darin zwar verlangen, dass ihr Antrag bis zu einem gewissen Datum behandelt wird - bräuchte aber eine Mehrheit im Plenum dafür. (APA)