Parlament
Reform des Arbeitnehmerschutzes beschlossen
Bartenstein: Mehr Sicherheit und Abbau der Bürokratie
Wien - Der Nationalrat hat am Freitag eine Reform der Arbeitnehmerschutzbestimmungen beschlossen, die - so der zuständige Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) - ein mehr an Sicherheit und ein weniger an Bürokratie bringen soll. Die Reform basiert auf Vorschlägen der Sozialpartner, die im Frühjahr vorgelegt worden waren. Ablehnung kam lediglich von den Grünen, die in dem Gesetz einen Ausdruck einer "Sozialpartnerschaft alt" sehen.
Wichtigster Punkt der Novelle ist ein gestrafftes und klareres System der Mindesteinsatzzeit - neu "Präventionszeit" - für Arbeitsmediziner und Sicherheitsbeauftragte, das auch nach Arbeitsplatz-Kategorien unterscheidet. Zu einem Teil können neben Arbeitsmedizinern auch andere geeignete Experten tätig werden. Auch sollen Arbeitsinspektoren ihre Besuch in den Betrieben künftig nach eigenem Ermessen ankündigen können. In Kraft treten soll die Reform am 1. Jänner 2002.
Karl Öllinger (Grüne) sieht in der Novelle einen ersten Ausdruck der Philosophie Bartensteins, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine unterschiedlichen Interessen mehr hätten, sondern als gemeinsames Interesse den Standort hätten. Dies sei aber nicht zutreffend. Er kritisierte zudem, dass künftig auch Vertreter der Wirtschaftskammer an den Begehungen teilnehmen können.
Sigisbert Dolinschek (FPÖ) wies Kritik daran zurück, dass neben Arbeitsmedizinern auch andere Experten eingesetzt werden können. Ziel dieser Bestimmungen sei, neuen Belastungen wie Stress oder anderen psychosozialen Schäden entgegen zu wirken. Es sei auch definiert, welche Experten zum Einsatz kommen können.
SPÖ: "Die Sozialpartnerschaft lebt"
Für die SPÖ begrüßte Karl Dobnigg die Einigung der Sozialpartner. Dies sei "erneut ein Beweis dafür, dass die Sozialpartnerschaft lebt. Erfreut zeigte er sich, dass "Drohungen" seitens der Regierung hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes hätten abgewendet werden können.
Auch Bartenstein betonte die Einigung der Sozialpartner, aber auch die Zustimmung der SPÖ als "entschiedenes Signal der Zusammenarbeit und des Konsens in diesem Land". Ziel sei es, die Sicherheit der Arbeitsplätze zu erhöhen - "und wenn es möglich ist, Bürokratie und obrigkeitsstaatliches Denken nebenbei abzubauen, so ist uns das recht".
Einhellig gegen Passivrauchen am Arbeitsplatz
Beschlossen wurde auch ein Abänderungsantrag der SPÖ gegen Passivrauchen am Arbeitsplatz, dem alle vier Fraktionen zugestimmt haben: Galt bisher die Regelung, dass in von Rauchern und Nichtrauchern gemeinsam benutzten Büroräumlichkeiten nur dann das Rauchen zwingend untersagt ist, wenn die Be- und Entlüftung des Raumes nicht ausreichend gewährleistet ist, kann in Hinkunft kann in Büroräumlichkeiten ein generelles Rauchverbot erlassen werden, sofern dort ausschließlich Betriebsangehörige tätig sind. (APA)