Wien - Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss im kommenden Jahr zwischen sieben und zehn Prozent an "interner Effizienzsteigerung" schaffen, um bei gekürztem Budget den prognostizierten Anstieg der Arbeitslosigkeit nicht ausufern zu lassen. In der Praxis bedeutet dies, dass Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose verkürzt werden und diverse Zusatzberatungen dem Sparstift zum Opfer fallen. Im Gespräch mit dem S TANDARD skizziert AMS-Vorstandsvorsitzender Herbert Buchinger die geplanten Schritte: "Wir müssen Kurse billiger einkaufen, also den Druck auf unsere Lieferanten erhöhen. Da und dort werden Schulungsmaßnahmen verkürzt. Die Ausrichtung im Qualifikationsbereich wird noch mehr auf den kurzfristigen Bedarf abstellen und weniger zukunftsorientiert sein." Kürzungen werde es auch bei den psychosozialen Beratungsleistungen, in der Schuldnerbetreuung oder in der Ausländerberatung geben müssen, so Buchinger. "Man kann keine Effekte erzielen, ohne irgendjemandem weh zu tun. Da muss man Stehvermögen zeigen." Zumutbarkeitsbestimmungen Das Regierungsvorhaben, die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose zu verschärfen, sieht Buchinger sehr kritisch und erwartet "furchtbare Probleme" auf das AMS zukommen. Bisher konnten Arbeitslose nur auf Tätigkeiten vermittelt werden, die sie "überwiegend in den letzten drei Jahren" ausgeübt haben ("Berufsschutz"). Geht es nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite und des Wirtschaftsministeriums, soll dieser Schutz künftig stark eingeschränkt werden. Die Problematik liege nun in der Definition, was noch als "eigentlicher Beruf" anerkannt werde, so Buchinger. "Wir sind hier weitgehend auf die Angaben der Arbeitslosen angewiesen. Wir können nicht wochenlang ermitteln, ob jemand das Arbeitslosengeld zu Unrecht bezieht." Neben der Aufweichung des Berufsschutzes plädiert die Arbeitgeberseite auch für eine Lockerung der "subjektiven Zumutbarkeit", etwa bei Kinderbetreuungspflichten. In den meisten Branchen können arbeitslose Frauen aufgrund solcher Betreuungspflichten derzeit nur beschränkt über Orts- und Bezirksgrenzen hinweg auf neue Jobs vermittelt werden. Die Wirtschaftskammer fordert, dass die Vermittelbarkeit innerhalb eines Radius von eineinhalb Stunden Anfahrzeit möglich werden soll. Gelten sollen die strengeren Bestimmungen für Arbeitslose, die länger als drei Monate auf Jobsuche sind. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit dauert 3,5 Monate. (Michael Bachner, DER STANDARD, Printausgabe 26.11.2001)