- EMBRYONALE STAMMZELLEN: In den frühesten Stadien der Entwicklung
eines Embryos - in diesem Fall noch kleine Zellklümpchen - besitzen
diese Zellen noch die Fähigkeit, sich zu Bestandteilen der rund 200
verschiedenen Gewebetypen zu entwickeln, die den menschlichen
Organismus ausmachen. Gerade das könnte unerhörte Chancen für die
Medizin der Zukunft bedeuten: Die Gewinnung von Zellen, die verloren
gegangene ersetzen könnten. Das gilt besonders für Erkrankungen, bei
denen ganz bestimmte Gewebeteile geschädigt werden (Herzinfarkt -
Herzmuskel, Diabetes - Insulin-produzierende Zellen der
Bauchspeicheldrüse, Morbus Parkinson - Dopamin-produzierende Zellen
im Gehirn).
- Problem: Für die Forschung zu diesem Thema werden eben Zellen
von Embryonen im frühesten Stadium der Entwicklung benötigt. Das
wirft für manche Diskussionsteilnehmer ethische Probleme auf. Häufig
kommt es auch zu einer Vermischung der Materie mit der herkömmlichen
Abtreibungsdebatte.
- Möglicher Ausweg: Wissenschafter arbeiten intensiv daran, ausdifferenzierte Zellen wieder umzuprogrammieren und aus ihnen Stammzellen zu machen. Das ist teilweise bereits gelungen. Außerdem müssen wahrscheinlich nicht unbedingt "omnipotente" embryonale Stammzellen genutzt werden. Gerade in den vergangenen Jahren wurden immer mehr andere Stammzell-Linien in Knochenmark, Nabelschnurblut etc. entdeckt. Sie sind oft nur noch "pluripotent", das heißt, dass sie sich nicht mehr zu jedem Gewebetyp entwickeln können. Aber das ist vielleicht für medizinische Anwendungen gar nicht nötig.
- Problem: Für die Forschung zu diesem Thema werden eben Zellen
von Embryonen im frühesten Stadium der Entwicklung benötigt. Das
wirft für manche Diskussionsteilnehmer ethische Probleme auf. Häufig
kommt es auch zu einer Vermischung der Materie mit der herkömmlichen
Abtreibungsdebatte.
- Die gesetzlichen Regelungen in Ländern wie Deutschland und
Österreich (Fortpflanzungsmedizingesetz aus dem Jahr 1992) sind sehr
restriktiv. Das hat offenbar auch etwas mit der spezifischen
Zeitgeschichte der beiden Staaten (Stichwort: Eugenik) zu tun. Die
österreichische Regelung: "Entwicklungsfähige Zellen (also Embryonen)
dürfen nicht für andere Zwecke als für die medizinische Fortpflanzung
verwendet werden." Das verbietet damit auch jegliche Forschung an
embryonalen Stammzellen.
Gedient sein könnte allerdings unfruchtbaren Paaren schon allein damit, dass die Aufbewahrungsfrist für Embryonen nach IVF - derzeit ein Jahr - ausgedehnt wird. Warum sollten solche Partner bei mehrfachem Kinderwunsch nicht auch länger Zeit haben dürfen? (APA)