Winterbereifung: Das österreichische Kraftfahrgesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Es ist also nicht verboten, auch bei extrem winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren. Allein: Bei Unfällen kann es laut ARBÖ jedoch zu Regressforderungen der Versicherung kommen. Die Behörden können in Extremsituationen (etwa auf Bergstraßen) auch ein Fahrverbot für Lenker ohne Winterreifen verhängen. Im Gegensatz zu Sommerreifen haben Winterreifen auch bei tiefen Temperaturen den optimalen Grip. Sie müssen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter aufweisen.
Spikes: Sie müssen auf allen vier Rädern montiert werden, das Kfz ist mit einem entsprechenden Kleber am Heck zu kennzeichnen. Das Fahren mit Spikereifen in Österreich ist in diesem Winter seit 15. November und bis zum 8. April 2002 gestattet. Nach wie vor gelten für Spikefahrzeuge auch eigene Tempolimits. So darf auf Autobahnen maximal mit 100 Km/h, auf Landstraßen mit höchstens 80 Km/h gefahren werden.
Schneeketten: Ketten dürfen nur bei durchgehender Schneefahrbahn verwendet werden (bei gemischten Verhältnissen nur auf Nebenstraßen). Auch Allradfahrzeuge müssen die Kettenpflicht einhalten. Mit Ketten sollte man nicht schneller als 40 Km/h fahren.
Batterie: Nach eiskalten Winternächten bringt auch eine neue Batterie nur 65 Prozent ihrer Leistung. Stromfresser wie Heckscheibenheizung oder Lüftungsgebläse sollten bei einem Kaltstart ausgeschalten sein.
Frostschutz: Eine Kontrolle des Kühlsystems ist auch bei Dauerfrostschutz notwendig. Der Frostschutz sollte bis mindestens minus 25 Grad reichen. Die Kühlflüssigkeit sollte nach zwei Jahren gewechselt werden.
Freie Sicht: Es ist ratsam, mit dem Eiskratzer nach einer frostigen Nacht die gesamte Scheibe zu reinigen, nicht nur ein "Guckloch" freizukratzen. Gegen das Anlaufen der Innenscheibe hilft ein Antibeschlagtuch, das mit einem speziellen Konzentrat imprägniert ist.