Eisenstadt - Ihre Vorliebe für Versandhauskataloge und fürs Telefonieren brachte eine Südburgenländerin mit dem Gesetz in Konflikt: Die arbeitslose 36-Jährige hatte seit 1994 unter Angabe verschiedener Wohnsitze bei Dutzenden Firmen Waren geordert und mehrere Handys betrieben, ohne dafür zu bezahlen. Dadurch entstand den betroffenen Unternehmen ein Schaden von mehr als 300.000 Schilling. Am Landesgericht Eisenstadt wurde die Bestellwütige heute, Dienstag, wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu fünfzehn Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor Einzelrichter Dr. Wolfgang Rauter zeigte sich die 36-Jährige umfassend geständig. Nur zwei Delikte würden ihr irrtümlich angelastet, so die Angeklagte, die wegen unbezahlter Bestellungen bereits im Februar dieses Jahres vor Gericht stand. Seit damals habe sie sich aber nichts mehr zu Schulden kommen lassen, hielt ihr der Richter zu Gute. Fünf Handys Schon im vergangenen Dezember habe sie einen Offenbarungseid ablegen müssen, so der Richter: "Warum haben's denn so viele Bestellungen getätigt?" "Ich weiß es nicht. Ich werd's auch nie mehr machen", flüsterte die Angeklagte kaum hörbar und sichtlich zerknirscht. Auch fünf Handys habe sie angemeldet - "aber net alle auf einmal." Drei Mobilfunkbetreiber, denen allein ein Schaden von über 100.000 Schilling entstand, zählten deshalb auch zu den 35 Privatbeteiligten des Verfahrens, das angesichts des Geständnisses der Südburgenländerin in weniger als einer Stunde beendet war. Die Abrechnung gestaltete sich nicht einfach, denn auch die Tochter der 36-Jährigen hegt offenbar eine Vorliebe fürs Telefonieren: Ihr stehe aller Voraussicht nach ebenfalls ein größeres Strafverfahren ins Haus, so der Richter. Mit der Weisung, Versandhauskataloge künftig zu meiden, erklärte sich die Frau einverstanden: "Ich werd' überhaupt nix mehr bestellen." "Sie hat offensichtlich Jahre lang von nichts anderem gelebt als von derartigen Bestellbetrügereien", begründete Staatsanwältin Barbara Unger ihren Strafantrag. Nach dem Urteil erbat sich die 36-Jährige Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. (APA)