Wien - "Die ökonomischen Interessen am therapeutischen Klonen gelten vordergründig embryonalen, nicht adulten Stammzellen, weil die adulten kaum patentierbar sind", begann Richard Greil, Internist an der Universitätsklinik Innsbruck, seinen Beitrag zur Diskussion der Grünen Bildungswerkstatt über Chancen und Probleme der Stammzellenforschung am Montag an der Uni Wien. Der Abend stand im Zeichen des ersten, zu therapeutischen Zwecken geklonten Embryos der US-Firma Advanced Cell Technology. Greil warnte vor zu großer Überhitzung: "Man kann damit nicht jede Krankheit heilen." Etwa zur Behandlung von Krebs seien embryonale Stammzellen wegen ihrer Fähigkeit zur Tumorbildung ungeeignet - dazu müssen sie erst mit zusätzlichen Genen ausgestattet werden. Die Behandlung mit geklonten embryonalen Stammzellen sei also oftmals nicht weniger kompliziert als mit adulten. Zur Diskussion stehe jedoch, so Greil, "dass man aus differenzierten menschlichen Zellen multipotente oder totipotente Zelle machen kann, das heißt, dass Funktion und Potenzialiät entkoppelt werden." Diese Umkehrung des Entwicklungsprozesses, bei dem aus einem Embryo kein Mensch wird, sei Grund genug für die ethische Debatte. Wann beginnt menschliches Leben? Der Philosophin Herlinde Pauer-Studer zufolge glaubt die österreichische Gesellschaft nicht an "Menschenwürde ab Empfängnis". Denn: "Wir haben ja die Fristenregelung, der eine ethische Debatte vorausging." Man dürfe daher jenen, die "therapeutisches" Klonen in Anspruch nehmen, "dieses nicht per Gesetz verbieten: Wir haben nicht das Recht, anderen das, was wir für ethisch verbindlich halten, vorzuschreiben", sagte Pauer-Studer. "Solange sich das ,Recht auf Leben' in Österreich nicht auf ungeborenes Leben bezieht, halten ethische Bedenken auf rechtlicher Ebene nicht", betonte auch Christian Kopetzki vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin, wie Greil Mitglied der Ethikkommission der Regierung. "Würden wir das Grundrecht auf Leben ab Befruchtung einräumen, so muss man sich der Konsequenzen" - etwa die Abschaffung der Fristenregelung - bewusst sein. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.11.2001)