Wien - Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist es unverständlich, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Verordnung für Gefahrenguttransporte mit 1. Dezember 2001 dahingehend abgeändert hat, dass Gefahrenguttransporte in Tunnels mit Gegenverkehr erst ab einer Länge von 5.000 Meter ein Begleitfahrzeug anfordern müssen. Sind die einröhrigen Tunnels 1.000 bis 5.000 Meter lang, so reicht ab 1. Dezember 2001 eine orange Warnleuchte auf den Gefahrenguttransporten. Für Tunnels unter 1.000 Meter Länge gibt es keinerlei Vorschriften, so der ARBÖ. Bedenkliche Änderungen Nach Meinung des ARBÖ ist dies für die Verkehrssicherheit äußerst bedenklich. Am konkreten Beispiel des 2.134 Meter langen einröhrigen Ganzsteintunnel in der Steiermark bei Mürzzuschlag (vor/nach der Auffahrt auf die S6) wird das "Gefahrenpotential" deutlich: Täglich donnern dort rund 150 angemeldete Gefahrenguttransporte durch den Tunnel. Die tatsächliche Zahl der Gefahrenguttransporte dürfte aber höher sein und in den nächsten Jahren mit der Eröffnung des Semmering Straßentunnels weiter ansteigen. Nach der neuen Verordnung entfällt für den Ganzsteintunnel die Begleitfahrzeugpflicht, er wird dadurch zu einem noch größeren Risikotunnel für alle Verkehrsteilnehmer, die Mitarbeiter der Straßenmeisterei und der Tunnelwarte sowie für die Rettungsmannschaften, warnt der ARBÖ. Im Hinblick auf den immer stärker zunehmenden Lkw-Verkehr Im Hinblick auf den immer stärker zunehmenden Lkw-Verkehr auf Österreichs Straßen, der in den nächsten Jahren um rund 60 Prozent wächst, steigt auch das Sicherheitsrisiko und die Unfallhäufigkeit. Angesichts dieser Fakten ist nach Meinung des ARBÖ die Verordnung nochmals zu überdenken. Häufigste Unfallursachen der zu geringe Sicherheitsabstand Laut Unfallstatistik sind die häufigsten Unfallursachen der zu geringe Sicherheitsabstand und die Übermüdung der Lkw-Lenker. Wir brauchen hier einen europäischen Konsens bezüglich der technischen und sozialen Sicherheitsstandards, wobei die Ausbildung der Lenker und die richtige Kennzeichnung und Sicherung der Ladung Schwerpunkte sein müssen. Nach Meinung des ARBÖ ist hier auch die Exekutive gefordert, verstärkte Kontrollen bei den Lkw punkto Sicherheitsabstände, richtiger Sicherung und Kennzeichnung des Ladegutes sowie der Lenkzeiten durchzuführen. Es müssen neben einer höheren Verkehrssicherheit auch menschengerechte Arbeitsbedingungen - wie beispielsweise ausreichende Ruhezeiten - für den Berufskraftfahrer ermöglicht werden, so der ARBÖ abschließend. (APA)