Inland
Gheneff-Fürst spricht von "künstlicher Aufregung"
Wegen langer Zeitdauer habe sich Petritz für Rückziehung der Klage entschieden
Wien - Von einer "künstlichen Aufregung" um das von Josef
Kleindienst präsentierte Fax spricht die Rechtsanwältin von Karl
Heinz Petritz, Huberta Gheneff-Fürst. Dieses Schreiben sei
ausschließlich an Petritz gerichtet worden und besage lediglich,
"dass es nicht gelungen sei, im verkürzten Verfahren zur Erlangung
einer einstweiligen Verfügung den tatsächlichen Beweis zu erbringen,
dass Josef Kleindienst Karl Heinz Petritz - wie es das Gesetz
verlangt - wissentlich falsch beschuldigt hatte".
Ziel dieser Klage sei die Unterlassung und der Widerruf von
unwahren Behauptungen gegen Petritz gewesen, meinte Gheneff-Fürst in
einer Aussendung. Wegen der langen Zeitdauer zwischen der Einstellung
des Strafverfahrens (März 2001) und dem Abschluss des Verfahrens zur
einstweiligen Verfügung (November 2001) habe sich Petritz,
Pressesprecher des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, für die
Rückziehung der Klage entschieden, so Gheneff-Fürst. (APA)