Überall dort, wo Josef Kleindienst mit Richtern zu tun hat, wird ihm Recht gegeben. Und das war bereits recht häufig der Fall. Insgesamt 23 Verfahren hat die FPÖ gegen ihn angestrengt, in keinem einzigen Fall wurde er verurteilt. Im Gegenteil: Die Gerichte bescheinigten Kleindienst, die Wahrheit gesagt zu haben, und sahen keinen Grund, an seinen Angaben zu zweifeln. In diesem Zusammenhang scheint die Anmerkung wichtig, dass Richter unabhängig sind und keine Weisungen empfangen dürfen.

Im eigentlichen Spitzelverfahren ist allerdings die Staatsanwaltschaft zuständig. Sie hat es verabsäumt, in diesem brisanten Fall aus Vorerhebungen eine Voruntersuchung zu machen und damit das Verfahren einem Richter zu überantworten. Staatsanwälte sind nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden und unterstehen formell dem Justizminister. Dieser heißt Dieter Böhmdorfer und war vor seiner Berufung in die Regierung Anwalt der FPÖ.

Und siehe da: Die - weisungsgebundene - Staatsanwaltschaft scheint den Angaben Kleindiensts nicht zu glauben. Während die FPÖ ihren ehemaligen Vorzeigepolizisten und Gewerkschaftsvorsitzenden mit Klagen eindeckte, wurde im Verfahren ein Faktum nach dem anderen eingestellt. Selbst in jenen Fällen, in denen Kleindienst auch sich selbst belastet hat, in denen die Polizei die Geldflüsse belegen konnte, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Bis vom Spitzelskandal nichts mehr übrig blieb.

Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass sich Kleindienst zu Unrecht selbst beschuldigt. Und schützt ihn so vorsorglich vor sich selbst. Womit auch der FPÖ und ihrem Justizminister enorm geholfen ist. (DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 29.11.2001)