Schuldsprüche im Prozess um Tod eines Briten in Innsbruck
Zwischen dreieinhalb und vier Jahre Haft für die Angeklagten
Innsbruck - Der Prozess um den Tod eines britischen
Bobfahrers in Innsbruck, der im Februar brutalst zusammengeschlagen
worden war, endete am Donnerstag mit Schuldsprüchen für alle
fünf Angeklagten: Der Angeklagte Hans H. erhielt wegen absichtlicher
schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang 3,5 Jahre
Freiheitsentzug, die anderen vier Angeklagten wurden zudem noch wegen absichtlicher
schwerer Körperverletzung an einem zweiten Briten schuldig gesprochen
und zu jeweils vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die
Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Wie Richter Günther Öhler erklärte, habe vor den Angriffen auf die
zwei Briten keine Absprache zwischen den Angeklagten stattgefunden.
Die Handlungen seien "spontan entstanden". Als strafmildernd hätten
unter anderem die reumütigen Geständnisse, die Unbescholtenheit, die
"heftige Gemütsbewegung" sowie die "alkoholbedingte Enthemmung"
ausgewirkt. (APA)
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