Berlin - In Deutschland können in Zukunft extremistische Religionsgemeinschaften verboten werden. Der deutsche Bundesrat billigte eine diesbezügliche Gesetzesänderung am Freitag in Berlin. Aus dem Vereinsgesetz wird damit das so genannte Religionsprivileg gestrichen. Bisher gab es in Deutschland keine rechtliche Handhabe für ein Verbot extremistischer Vereinigungen, die sich als Religionsgemeinschaften bezeichnen. Von einem Verbot könnten mehrere islamistische Vereinigungen in Deutschland betroffen sein, unter anderem der Verein des selbst ernannten "Kalifen von Köln", Metin Kaplan, der zur Zeit eine Haftstrafe wegen eines Mord-Aufrufs verbüßt. Die Änderung des Vereins-Gesetzes ist Teil eines ersten vom deutschen Innenminister Otto Schily vorgelegten Anti-Terror-Pakets. Bereits in Kraft ist eine verschärfte Verordnung zur Sicherheitsüberprüfung auf Flughäfen. Weitaus umfangreichere Maßnahmen zur inneren Sicherheit werden vom deutschen Parlament noch beraten. (APA/dpa)