Europa
Deutschland kann extremistische Religionsgemeinschaften verbieten
Teil des Anti-Terror- Pakets der Regierung
Berlin - In Deutschland können in Zukunft extremistische
Religionsgemeinschaften verboten werden. Der deutsche Bundesrat
billigte eine diesbezügliche Gesetzesänderung am Freitag in Berlin.
Aus dem Vereinsgesetz wird damit das so genannte Religionsprivileg
gestrichen. Bisher gab es in Deutschland keine rechtliche Handhabe
für ein Verbot extremistischer Vereinigungen, die sich als
Religionsgemeinschaften bezeichnen.
Von einem Verbot könnten mehrere islamistische Vereinigungen in
Deutschland betroffen sein, unter anderem der Verein des selbst
ernannten "Kalifen von Köln", Metin Kaplan, der zur Zeit eine
Haftstrafe wegen eines Mord-Aufrufs verbüßt.
Die Änderung des Vereins-Gesetzes ist Teil eines ersten vom
deutschen Innenminister Otto Schily vorgelegten Anti-Terror-Pakets.
Bereits in Kraft ist eine verschärfte Verordnung zur
Sicherheitsüberprüfung auf Flughäfen. Weitaus umfangreichere
Maßnahmen zur inneren Sicherheit werden vom deutschen Parlament noch
beraten. (APA/dpa)