Das Verkehrsministerium hat am Freitag seine Telekom-Überwachungsverordnung veröffentlicht. Obwohl einige Kritikpunkte aus der Vergangenheit berücksichtigt wurden, bezeichnet die ARGE Daten die Verordnung als einen unbefriedigenden Kompromiss. "Die wichtigste Verbesserung ist, dass das Lauschen nunmehr ausdrücklich nur gemäß gerichtlicher Anordnung möglich ist", erklärte Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, in einer Aussendung . Gilt nur noch für Netzbetreiber Als weitere Verbesserungen in der Verordnung bezeichnet die ARGE Daten, dass sie nur noch für die Netzbetreiber aber nicht für reine Content- oder Service-Anbieter gilt. Bei der Mitwirkungspflicht muss in Zukunft auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit Rücksicht genommen werden. Schließlich muss die Möglichkeit zum automatischen Einklinken in den Netzverkehr eines Betreibers gemäß dem Stand der Technik gegen illegale Angriffe geschützt werden. "Lauschwünsche der Exekutive befriedigen" Trotzdem geht für die ARGE Daten die Verordnung über die "Abhörverpflichtungen" des vor kurzem beschlossenen Cybercrime-Abkommens hinaus. In diesem Abkommen werden nur technische Einrichtungen von den Netzwerkbetreibern gefordert, die für den Betrieb notwendig sind. Die jetzt veröffentlichte Verordnung sei dagegen nur ein Versuch, die Lauschwünsche der Justiz zu befriedigen, so Zeger in seiner Aussendung. "Verordnung schafft weitere Unklarheiten" Zeger bemängelt, dass die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Monika Forstinger, weitere Unklarheiten erzeuge. "Die Lösung, einerseits Telekomanbieter zur extrem teuren, vorausschauenden Installation von Überwachungseinrichtungen zu verpflichten, gleichzeitig aber die Mitwirkung auf das wirtschaftlich und technisch zumutbare einzuschränken, offenbart einen richtungslosen Zickzackkurs." "Datenschutz nicht gefährdet" "Die Überwachungsverordnung definiert nur eine einheitliche technische Schnittstelle, damit die Polizei bei allen 60 Telekommunikationsanbietern abhören kann", erklärte Werner Weidlinger, Kabinettsmitglied der Bundesministerin und zuständig für Telekommunikation. Der Datenschutz sei nicht gefährdet. "Die Erlaubnis zum Abhören ist im Strafgesetz geregelt und wird von der Verordnung nicht berührt."(pte)