Eisenstadt - Der burgenländische Landeshauptmann kom- mentiert den S TANDARD -Bericht über die Klagsvorbereitungen der klagsbedrohten Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit der Bank-Burgenland-Affäre verhandlungstaktisch. "Wir sind mit den Prüfern im Gespräch", heißt es im Büro von Hans Niessl. Jede konkrete Aussage dazu könnte die Verhandlungen stören. Sein VP-Stellvertreter Franz Steindl bestätigt, dass das Land Burgenland als Mehrheitseigentümer der Bank eine gütliche Lösung sucht. "Klagen, nur um des Klagens willen, werden wir sicher nicht." Man erwarte vielmehr ein akzeptables Angebot der beiden Bankprüfer - Europa Treuhand Ernst & Young und Deloitte & Touche -, um zur Minimierung des Fünf-Milliarden-Schilling-Schadens beizutragen. Eine Akzeptanzgrenze will er nicht nennen, die angekündigte Klagssumme beläuft sich auf 500 Mio. Schilling (36,34 Mio. Euro). Komme dieses Angebot nicht, dann werde die außerordentliche Hauptversammlung der Bank Burgenland am 7. Dezember die Klage beschließen. Für diesen Fall haben die Wirtschaftsprüfer ihrerseits eine Klage gegen den früheren Aufsichtsrat, Altlandeshauptmann Karl Stix und seinen Stellvertreter Gerhard Jellasitz angedroht. Wie immer diese Causa weitergehen wird, eines habe das Anwerfen der juristischen Mühle freilich schon bewirkt, meint Bankchef Wolfgang Ulrich: "Die Prüfpraxis wird sich jetzt überall ändern." Dem Eigentümer bescheinigt er "professionelles Vorgehen", ein Privater hätte die Prüfer wohl nicht so einfach mit Klage bedroht, aber das Land sei eben das Land und könne grundsätzlicher agieren. Prüfungsauftrag Unter anderem werde man sich ab nun viel genauer überlegen, wie weit der tatsächliche Prüfungsauftrag reicht, ob etwa die Bilanzprüfer tatsächlich auch die Kundenbonität zu untersuchen haben. Eine Frage, die sich nicht auf die Prüfer alleine bezieht. Diese seien bloß ein Teil in der gesamten Kontrollarchitektur, freilich eine Art Schlussstein. "In diesem System spielt das Testat, der uneingeschränkte Prüfvermerk, eine entscheidende Rolle." Wird diese Rolle nun, wie absehbar, geschmälert, muss sich wohl oder übel auch das Fundament dieses Systems, der Aufsichtsrat, neu definieren. Sein Lehrmeister, Josef Taus, habe des Öfteren nach dem Unterschied zwischen einer Hundehütte und einem Aufsichtsrat gefragt. Und seine Antwort charakterisiere ganz gut dessen Rolle in vielen Unternehmen: "Die Hundehütte ist für den Hund, der Aufsichtsrat für die Katz'." Nicht überall sei das so, aber das sei dann eine Frage der Kultur und nicht des gesetzlichen Reglements. Genau das aber könne die Affäre um die burgenländische Landesbank grundsätzlich verändern. (Wolfgang Weisgram, DER STANDARD, Printausgabe 1.12.2001)