Wien - Eine neue Asylwerber-Weisung für Standesämter sorgt für heftige Kritik: Wenn Asylwerber in Wien heiraten wollen, müssen die Standesbeamten der Stadt laut einer neuen Weisung der Magistratsabteilung 61 (Staatsbürgerschafts- und Personenstandsangelegenheiten) Einsicht in den Asylakt nehmen. Rechtfertigung: Rechtssicherheit bei der Frage, ob denn die Betroffenen nicht schon verheiratet seien. Bisher hatte eine eidesstattliche Erklärung von Asylwerbern, die oft bei ihrer Flucht nach Österreich alle Dokumente verlieren, genügt. Für Michael Genner von der Hilfsorganisation "Asyl in Not" ist die neue Regelung einer klarer Bruch der Menschenrechte. Auch der Wiener Rechtsanwalt Herbert Pochieser weist auf Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention hin. Im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (SP) hieß es, man werde die Weisung nun "noch einmal überprüfen". (DER STANDARD Print-Ausgabe, 1.12.2001)